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18.10.2007 | 23:12 | Milchquote 

Abgaben wegen Überschreitung der Milchquoten belaufen sich auf 221 Mio. EUR

Brüssel - Die Abgaben, die die Mitgliedstaaten wegen Überschreitung der Milchquoten zahlen müssen, belaufen sich nach einer vorläufigen Berechnung der Europäischen Kommission auf der Grundlage der jährlichen Meldungen der Mitgliedstaaten im Milchwirtschaftsjahr 2006/07 auf nahezu 221 Mio. EUR.

Milch
(c) proplanta
Im letzten Jahr belief sich das Abgabenaufkommen auf insgesamt 355 Mio. EUR. Sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Zypern, Dänemark, Italien, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande) haben ihre Quote für Lieferungen überschritten. Insgesamt belaufen sich die Überlieferungen auf 773.728 Tonnen, was einen Abgabenbetrag von 220,82 Mio. EUR ergibt.

Fast 80 % der über die Quote hinaus produzierten Menge entfällt auf Italien, das seine Quote um 6 % überschritten hat. Österreich hat seine Quote um 3,3 % überschritten, aber in fünf weiteren Mitgliedstaaten, für die eine Abgabe festgesetzt wurde, lag die Quotenüberschreitung bei jeweils weniger als 1 %. Für die Direktverkäufe haben nur Zypern und die Niederlande Überlieferungen in Höhe von insgesamt 420 Tonnen gemeldet, die entsprechende Abgabe beläuft sich auf 120.000 EUR.

„Milchquoten haben in der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt, um Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht zu halten“, sagte Mariann Fischer Boel, die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin. „Aber seit den GAP-Reformen können die Landwirte das produzieren, was der Markt nachfragt, und dabei werden Quoten immer mehr zu einem Anachronismus. Sie werden ab dem Jahr 2015 ganz verschwinden. Die Frage, die wir uns nun stellen müssen, ist: welche Art von Übergangsmaßnahmen brauchen wir? Dies wird eines der Hauptthemen beim kommenden Health Check der GAP sein.“

Für das Milchwirtschaftsjahr 2006/07 (April 2006 bis März 2007) wurde die Gesamtreferenzmenge für Anlieferungen an die Molkereien auf 137 Mio. Tonnen festgesetzt. Diese Quote wurde in 808 162 einzelbetriebliche Referenzmengen für die gesamte Europäische Union aufgeteilt (EU-25 – Die Quotenregelung wird in Rumänien und Bulgarien erst seit dem 1. April 2007 angewendet). Daneben gibt es eine eigene Quote von 2 Mio. Tonnen für die Direktverkäufe an die Verbraucher, die in 73.000 einzelbetriebliche Referenzmengen aufgeteilt wurde.

Der Abgabenbetrag liegt 2006/07 um deutliche 38 % niedriger als 2005/06, obwohl die berichtigten Lieferungen insgesamt nur um 0,15 % zurückgegangen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Lieferquote um 1,2 Mio. Tonnen höher festgesetzt wurde und die Abgabe je Kilogramm überlieferte Milch um 8 % niedriger war als im Vorjahr. Unter dem Strich haben die Lieferungen gegenüber 2005/06 nur sehr geringfügig zugenommen, was aber durch den Rückgang beim durchschnittlichen Fettgehalt (von 4,05 % auf 4,03 %) mehr als ausgeglichen wurde, so dass die Liefermengen nach Anpassung des Fettgehalts unter denen des Vorjahres lagen.

Die Erzeuger in 18 der EU-25-Mitgliedstaaten müssen keine Abgabe für Lieferungen zahlen, weil sie die nationalen Referenzmengen nicht überschritten haben. In neun Ländern (Griechenland, Schweden, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Ungarn) lagen die Lieferungen um mindestens 5 % unter der Quote. Ausgedrückt in absoluten Mengen hat Frankreich 636.000 Tonnen weniger produziert als nach seiner Referenzmenge zulässig, und das Vereinigte Königreich verzeichnet mit 479.000 nicht genutzter Quote die deutlichste Unterlieferung.

Die nicht genutzte Liefermenge in den 18 Mitgliedstaaten, die unter ihrer Referenzmenge geblieben sind, beläuft sich auf insgesamt 2,7 Mio. Tonnen. Das bedeutet, dass die Anlieferungen in der EU-25 insgesamt trotz der Überlieferungen in den anderen sieben Mitgliedstaaten um 1,9 Mio. Tonnen unter der verfügbaren Gesamtreferenzmenge geblieben sind.

Hintergrundinformation:
Kuhmilch wird in der Europäischen Union auf der Grundlage so genannter Referenzmengen (Quoten) vermarktet, um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen und Überschüsse abzubauen. Jeder Mitgliedstaat erhält zwei Referenzmengen (Quoten), eine für Lieferungen an die Molkereien und eine für Direktverkäufe an die Verbraucher.

Diese Mengen werden in den Mitgliedstaaten auf die Erzeugerbetriebe aufgeteilt (einzelbetriebliche Referenzmenge). Wird Milch über die nationale Quote hinaus erzeugt, muss der betreffende Mitgliedstaat bei den Erzeugern, die zu dem Überschuss beigetragen haben, eine Abgabe erheben. Die Erzeuger von Kuhmilch müssen diese Abgabe auf alle Mengen von Milch oder Milchäquivalent zahlen, die sie in einem Zwölfmonatszeitraum, der vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres reicht, über ihre Quote hinaus vermarktet haben.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission jährlich zum 1. September die Ergebnisse der Anwendung der Milchquotenregelung im vorangegangenen Zeitraum mit. Sie füllen hierzu einen Fragebogen aus, der alle für die Berechnung der Abgabe notwendigen Angaben enthält. Die Abgabe beläuft sich auf 28,54 EUR je 100 kg über die Quote hinaus produzierte Menge. (PD)
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