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21.09.2009 | 16:22 | Milchmarkt 

Branchenorganisation Milch fällt wichtige Entscheide

Brugg - Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat vergangenen Freitag wichtige Beschlüsse für den Schweizer Milchmarkt gefasst.

Alm
(c) proplanta
Er hat den Richtpreis für Molkereimilch für die Periode Oktober bis Dezember 2009 bei 62.0 Rp./kg festgelegt. Im Weitern hat der Vorstand beschlossen die Überhänge bei den Butterlagern zu beseitigen und Massnahmen zur marktgerechten Versorgung des Milchmarktes umzusetzen.

Der Vorstand der BO Milch hat sich eingehend mit Massnahmen zur Stabilisierung des Schweizer Milchmarktes auseinandergesetzt. Er hat dabei folgende Massnahmen beschlossen:


Richtpreis Molkereimilch:

Der Richtpreis für Molkereimilch für das letzte Quartal 2009 liegt bei 62.0 Rp./kg (Basis franko Rampe Verarbeiter exkl. Mehrwertsteuer). Damit konnte der Richtpreis im Vergleich zum 3. Quartal um 0.4 Rp./kg erhöht werden. Die Erhöhung des Richtpreises war möglich auf Grund der etwas verbesserten Aussichten auf den internationalen Märkten. Einen Richtpreis herauszugeben ist gemäss Art. 8 des Landwirtschaftsgesetzes in der Kompetenz einer Branchenorganisation.


Butterlager:

Die angespannte Situation bei den Butterlagern wird bereinigt. Dazu werden die Überhänge in der Grössenrodung von 3'500 Tonnen Butter abgebaut. Die Kosten für die Massnahmen belaufen sich auf 20 Mio. Franken. Die Finanzierung soll über einen Beitrag des Bundes, und der Rest je zur Hälfte über eine Abgabe der Verarbeiter auf zu Butter verarbeitetem Rahm und über eine Abgabe der Produzenten auf der vermarkteten Milch erfolgen.


Mengenführung:

Der Vorstand ist auf die Umsetzung eines Modells zur Mengenführung eingetreten. Dazu wird ein dreistufiges Marktmodell mit Vertragsmilch, Börsenmilch und Abräumungsmilch realisiert. Die Vertragsmilch muss in mindestens 1-jährigen Verträgen kontraktiert werden. Bei den Preisverhandlungen wird der Richtpreis als Grundlage angewendet. Über diese Verträge wird Transparenz geschaffen. Milch, die nicht über mindestens 1-jährige Verträge kontraktiert ist, muss zwingend über die Milchbörse laufen. Zudem wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das System rasch in den Details konkretisiert. Der Antrag um Allgemeinverbindlichkeit des Systems wird gestellt, wenn die Details definiert sind.

Im Weiten hat der Vorstand beschlossen, dass eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt geprüft wird, ebenso soll der Fettgehalt für Konsummilch von 3.5% auf 3.8% erhöht werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur künftigen Fettverwertung geleistet werden. (BO Milch)
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