Wie das Gericht mitteilte, sahen die Richter die Klagen der Städte Papenburg und Emden, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft als unzulässig an. Sie wollten aus wirtschaftlichen Gründen verhindern, dass Deutschland die Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete nach der europäischen Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie aufnimmt. Im Vorfeld hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nur Naturschutzgründe für die Aufnahme in die Schutzliste ausschlaggebend sein dürfen. (dpa)
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