Der Bund für Umwelt und Naturschutz (
BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) hatten verhindern wollen, dass drei vorbereitende Maßnahmen für die Baggerarbeiten schon vor November beginnen können.
Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte dies ab. «Die Richter sehen keinen hinreichenden Anlass», sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Die Umweltschützer reagierten gelassen: «Das ist zwar bedauerlich, aber auch nicht besonders schlimm. Die Entscheidung über das Eilverfahren oder die Hauptsache selbst ist davon nämlich völlig unabhängig», sagte der Vorsitzende des Nabu, Alexander Porschke.
Die Richter wollen bis zum 8. November über einen vorläufigen Baustopp für die Arbeiten zur Elbvertiefung entscheiden.
Die Behörden hatten von sich aus zugesagt, den Planfeststellungsbeschluss bis zu diesem Termin nicht umzusetzen - mit Ausnahme der drei vorbereitenden Maßnahmen. (dpa/lno)