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17.05.2016 | 06:01 | Alternativkulturen 

Alternativen zu Mais können sich lohnen

München - Alternativkulturen wie „Riesenweizengras“ oder „Durchwachsene Silphie“ können einen wichtigen Beitrag leisten, Mais für die Biogaserzeugung teilweise zu ersetzen und damit eine vielfältigere Fruchtfolge zu erreichen.

Riesenweizengras
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Das Riesenweizengras schützt als mehrjährige Kultur den Boden gut vor Erosion und bringt Vielfalt in die Kulturlandschaft. (c) LfL
Nach einer Studie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) liefern diese beiden mehrjährigen Kulturen unter bestimmten Voraussetzungen Gärsubstrat kostengünstiger als Mais.

Laut den Experten des LfL-Instituts für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur sind die Güte des Standortes, die Kosten der Fläche und die Nutzungsdauer der jeweiligen Kultur entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Alternativen. Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie schützen als mehrjährige Kulturen den Boden gut vor Erosion und bringen Vielfalt in die Kulturlandschaft. An den Blüten der Silphie erfreuen sich nicht nur Spaziergänger, sie dienen nektarsammelnden Insekten als Nahrungsquelle und bieten zusätzliche Lebensräume.

Sowohl Riesenweizengras als auch die Durchwachsene Silphie schneiden im Vergleich zu Silomais auf schwächeren Standorten deutlich besser ab als auf hochertragsreichen Standorten. Und je länger die Nutzungsdauer dieser Alternativkulturen, desto kostengünstiger wird die Substraterzeugung für Biogasstrom.

Aufgrund der im Vergleich zu Silomais niedrigeren Methanerträge je Hektar nimmt ihre Wettbewerbsfähigkeit jedoch mit steigenden Flächenkosten bzw. mit steigendem Pachtzins ab. Die Untersuchungen an der LfL berücksichtigen den aktuellen Stand des Wissens. Genutzt wurden vor allem die Erkenntnisse aus Feldversuchen an der LfL und am Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing (TFZ). Außerdem fanden die unterschiedlichen Gäreigenschaften der Substrate Berücksichtigung.

Auf ungünstigen Standorten ist Riesenweizengras bei zehn- bis 15-jähriger Nutzung dem Mais überlegen, auch wenn die Fläche 1.000 € je Hektar und Jahr kostet. Wird die Kultur nur fünf Jahre genutzt, dürfen die Flächenkosten maximal 600 € je Hektar betragen, damit die Alternative wettbewerbsfähig bleibt. Auch unter sehr ertragsgünstigen Standortverhältnissen kann das Riesenweizengras punkten, wenn der Bestand zehn Jahre genutzt wird und für die Fläche höchstens 600 € je Hektar zu veranschlagen sind. Bei längerer Nutzungsdauer dürfen die Flächenkosten entsprechend steigen.

Etwas schlechter schneidet in der Studie die Durchwachsene Silphie ab. Auf ungünstigen Standorten muss sie mindestens zehn Jahre brauchbare Erträge liefern, um dem Mais überlegen zu sein. Dabei darf die Fläche nicht mehr als 500 € je Hektar kosten. Auf günstigen Standorten ist für den Kostenvorteil eine 15-jährige Nutzungsdauer notwendig. Diese Aussagen gelten nur unter der Voraussetzung, dass die beiden Feldfrüchte über den gesamten Nutzungszeitraum annähernd konstante Erträge erbringen. Ob das in der Praxis über zehn oder 15 Jahre zuverlässig funktioniert, muss sich in den kommenden Jahren noch zeigen.

Zweikulturnutzungssysteme aus Wintergetreide zur Silierung und anschließendem Maisanbau schnitten in der Studie nicht so gut ab wie das Riesenweizengras und die Durchwachsene Silphie. Sie liefern auf günstigen Standorten mit einer guten Wasserverfügbarkeit zwar höhere Methanerträge als der ausschließliche Anbau von Mais. Allerdings wird dieser Vorteil mit überproportional hohen Kosten erkauft, weshalb Zweikulturnutzungssysteme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten meist nicht wettbewerbsfähig sind.

Auch Zuckerrüben, Hirse oder Wildpflanzenmischungen können im direkten Kostenvergleich nicht mithalten. Es kann Situationen geben, die diese Pflanzen zur Substraterzeugung interessant machen. Für Zuckerrüben spricht beispielsweise die Möglichkeit, die Methanproduktion schnell erhöhen zu können. Dies ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei einer bedarfsgerechten Stromerzeugung. Wildpflanzenmischungen haben ihre Berechtigung dort, wo Aspekte des Naturschutzes oder der Biodiversität im Vordergrund stehen.
LfL
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