Die Details dazu können jetzt in dem Faltblatt „Güterbeförderung in der Landwirtschaft“ nachgelesen werden. Darin ist alles Wichtige zu Güterkraftverkehrsgesetz, Autobahnmaut und fahrpersonalrechtlichen Vorschriften (Lenkzeit, Fahrtunterbrechung, Ruhezeit) zusammengefasst. Erläutert werden auch die Themen Kontrollgeräte (Fahrtschreiber) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
Das Faltblatt wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr verfasst. Wer mit der Güterbeförderung in der Landwirtschaft zu tun hat, sollte diese Informationen stets griffbereit bei sich haben, lautet die Empfehlung des Verkehrsexperten und Faltblatt-Autors, Günter Heitmann.
Zu bestellen ist es bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Fachbereich Landtechnik, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover, Telefon: 0511 3665-1451, E-Mail:
Guenter.Heitmann@LWK-Niedersachsen.de. Kostenlos heruntergeladen werden kann das Faltblatt im Internet unter
www.lwk-niedersachsen.de > Portal Betrieb & Umwelt > Landtechnik/Bauen. (lwk ns)