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05.06.2013 | 16:48 | Gerichtsverfahren 

Haftstrafen im Prozess um Fischbrötchen-Krieg

Stralsund - Brandanschläge, eine Bombenattrappe im Bauamt und ein Überfall auf Stralsunds stellvertretenden Oberbürgermeister: Dafür sollen die Angeklagten im Prozess um den sogenannten Fischbrötchen-Krieg mit mehreren Jahren Gefängnis büßen.

Fischbrötchenkrieg
(c) proplanta
Im Prozess um den sogenannten Fischbrötchen-Krieg hat das Stralsunder Landgericht die drei Angeklagten am Dienstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 34-jährige Hauptangeklagte muss unter anderem wegen der Anstiftung zu einem Angriff auf den Stralsunder Vize-Oberbürgermeister Dieter Hartlieb, zwei Brandstiftungen und der Deponierung einer Bombenattrappe im städtischen Bauamt für drei Jahren und sechs Monate ins Gefängnis. Ein 29-Jähriger wurde wegen des Überfalls auf den Stadtbeamten zu drei Jahren Haft verurteilt.

Der dritte Angeklagte muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Nach Überzeugung des Gerichts hat er zusammen mit den anderen beiden Tätern einen Kutter und ein Auto eines mutmaßlichen Konkurrenten im Fischbrötchenverkaufsgeschäft in Brand gesetzt. Bei den Brandanschlägen entstand ein Schaden von rund 60.000 Euro. Zudem müssen die beiden 29 und 34 Jahre alten Männer ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro an Hartlieb zahlen.

Als Hauptmotiv für die Taten, die die Männer auf Anordnung bislang nicht belangter Stralsunder Auftraggeber ausgeführt haben soll, sieht das Gericht die gravierende Verschuldung des Hauptangeklagten im Stralsunder Milieu an. Damit habe er ein Motiv gehabt, sich neue Geldquellen zu erschließen, sagte Richterin Birgit Lange-Klepsch. Es gebe eine Reihe von SMS, die belegten, wie «ihm in dieser Zeit - salopp gesagt - der Arsch auf Grundeis» ging.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem langwierigen Indizienprozess mit fast 50 Zeugen Haftstrafen zwischen viereinhalb und drei Jahren für die 34, 33 und 29 Jahre alten Männer gefordert.

Nach dem Bau des Ozeaneums wollte die Stadt die Vergabe der begehrten Konzessionen im Hafen neu regeln. Insider berichteten, dass durch den Verkauf von Fischbrötchen und Räucherfisch an diesem attraktiven Standort Jahreseinnahmen in Höhe von bis zu 200.000 Euro erzielt wurden. Statt mehrjähriger Pachtverträge wurden die Konzessionen auf ein Jahr befristet. Die Stadtverwaltung wollte mit der Zulassung von weiteren Kuttern den «Lukrativitätsdruck» nehmen, wie der vor einem knappen Jahr durch Schlagstockhiebe verletzte Hartlieb im Prozess berichtet hatte.

Das Gericht hielt im Gegensatz zur Verteidigung, die zuvor einen Freispruch gefordert hatte, die Aussagen des Hauptbelastungszeugen der Staatsanwaltschaft für glaubwürdig. Der Zeuge - seit seinen Aussagen mit neuer Identität im Zeugenschutzprogramm - habe ganz viele Details genannt, die später von Aussagen anderer Zeugen gedeckt wurden, sagte die Richterin. Zudem berief sich das Gericht auf einen weiteren Zeugen, der angegeben hatte, im Auftrag des Hauptangeklagten einen Buttersäureanschlag auf ein Stralsunder Hotel verübt zu haben. Dem Besitzer des Hotels, der den Einstieg ins Fischbrötchengeschäft plante, gehörten auch das später in Brand gesetzten Fischerboot und Auto.

Die Verteidigung hatte den Hauptbelastungszeugen, gegen den mehrere Ermittlungsverfahren angestrengt worden waren und der mit den mutmaßlichen Tätern bekannt war, zuvor als unglaubwürdig eingestuft. Der Demminer habe einen kriminellen Hintergrund und habe in das Zeugenschutzprogramm gewollt, um eine Generalabsolution für eigene Straftaten zu erhalten, argumentierten die Verteidiger.

Die möglichen Drahtzieher hinter den gewaltsamen Auseinandersetzungen um den Fischbrötchenverkauf sind bislang unbehelligt geblieben. Gegen einen Mann, Lebensgefährte einer Stralsunder Gastronomin und Fischverkaufskutterbetreiberin - hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben - allerdings nur wegen des Buttersäureanschlags auf das Hotel. Für eine Anklage wegen der Anstiftung zu den Straftaten habe die Beweislast nicht ausgereicht, sagte der Staatsanwalt. Gegen das Urteil des Landgerichts kann die Verteidigung innerhalb einer Woche Revision beantragen. (dpa/mv)
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