(c) Oleg Golovnev - fotolia.com Den Ärzten und Verantwortlichen von Gesundheitsdiensten im Alter zwischen 59 und 85 Jahren wird nach Gerichtsangaben fahrlässige Tötung und schwere Nachlässigkeit vorgeworfen. Sie sollen in den 80er Jahren mehr als 1.500 kleinwüchsige Kinder mit infizierten Wachstumshormonen behandelt haben, die aus der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse) von Leichen stammten. In der Produktionskette sei es zu schweren Nachlässigkeiten und Fehlern gekommen, heißt es in der Anklageschrift.
«Ich werde den Verantwortlichen niemals für die Schmerzen meiner Tochter verzeihen», sagte vor Prozessbeginn die Mutter einer 1993 gestorbenen 21-Jährigen. Die Kinder hatten nach jahrelanger Behandlung Symptome wie Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen entwickelt und waren an der unheilbaren Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) gestorben, die sich unter anderem durch einen raschen Abbau der geistigen Fähigkeiten bemerkbar macht.
Als Auslöser der schwammartigen Hirnerkrankung gelten fehlgefaltete Eiweißmoleküle, sogenannte Prionen. Krankmachende Prionen sind nach derzeitigem Wissensstand auch die Erreger des Rinderwahnsinns BSE, der wiederum mit einer neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) bei Menschen in Verbindung gebracht wird.
Der Prozess soll voraussichtlich vier Monate dauern. Den Angeklagten drohen bis zu vier Jahren Haft, sie haben bisher jede Schuld von sich gewiesen. «Es gab Irrtümer. Verschiedene Behörden und Institutionen waren daran beteiligt», sagte einer der Angeklagten im französischen Fernsehen. Die Anwälte der Angeklagten wollen den damaligen Kenntnisstand ihrer Mandanten als Argument der Entlastung vorbringen. «Vor 20 Jahren gab es noch nicht die wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse, um die Gefahren einer Hormonbehandlung mit menschlichem Material zu erkennen», sagte ein Anwalt.
Nach einem Todesfall in den USA hatten mehrere Länder 1985 die menschlichen Hormone durch synthetische Produkte ersetzt. Frankreich hat allerdings erst Jahre später nachgezogen und es versäumt, die Eltern der betroffenen Kinder zu benachrichtigen. Der französische Staat hat bereits im Namen der Solidarität für jeden Todesfall ein Schmerzensgeld von jeweils 225.000 Euro gezahlt. (dpa)
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