Die strengen Prämierungsbestimmungen lassen nur ungesüßte Erzeugnisse aus Trauben, Trester, Hefe und Wein sowie Früchten aus heimischem Anbau zu. Ein prämierter Edelbrand ist demnach frei von künstlichen Geschmackskorrekturen mit Hilfe von Zucker oder Aromastoffen. Eine abgegrenzte Kategorie für Exoten und Liköre macht hier Ausnahmen, verleiht aber keine Prämierung, sondern spricht bei überdurchschnittlichen Qualitäten Empfehlungen aus.
Wer in Rheinland-Pfalz die Lizenz zum Brennen hat und Erzeugnisse aus eigenem Anbau in dieser Weise veredelt oder wer seine Früchte in einer der rd. 1.200 Brennereien im Land brennen lässt und die Anforderungen der Prämierungsbestimmungen erfüllt, kann sich einmal pro Jahr um eine
Landesprämierung in Gold, Silber oder Bronze bewerben. Zum elften Mal hatte die
Landwirtschaftskammer dazu im Frühjahr aufgerufen und 148 Betriebe folgten. Bis Mitte April hatten sie 896 verschiedene gute Geiste und edle Brände bei den Prüfstellen in Neustadt an der Weinstraße und Wittlich angestellt.
Nach offiziellem Abschluss der Proben konnte die Kammer nicht nur eine Rekordbeteiligung mit einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 106 Anstellungen (+ 13,4 Prozent) vermelden, sondern ein durchweg sehr hohes Qualitätsniveau. Die Bekanntgabe der Prämierungsergebnisse erfolgt bei der feierlichen Vergabe der Medaillen am 8. Juli in Trier und am 17. Juli in Neustadt. (PD)