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18.12.2008 | 14:24 | Wertpapieranlagen 

Dresdner Bank rät Anlegern wegen der Abgeltungsteuer ihre Wertpapierkäufe noch bis zum 23. Dezember 2008 zu tätigen

Zürich - Weil aber nur Käufe, die bis zum 31. Dezember 2008 auch tatsächlich ausgeführt sind, von der Abgeltungsteuer verschont bleiben, sollten Anleger auf Nummer sicher gehen und noch vor Weihnachten ihren Banken Kaufaufträge erteilen“, empfiehlt Martin Roth, Leiter Wertpapieranlage der Dresdner Bank.

Abgeltungsteuer Wert­papierkäufe
(c) proplanta
Außerdem liegen in diesem Jahr die Feiertage so, dass es weniger Handelstage an den Börsen gibt. Nur der rechtzeitige Erwerb – also die Verbuchung im Depot – kann dem Anleger jedoch die möglichen steuerfreien Vorteile der Anlage nach einem Jahr Mindesthaltedauer sichern.

Ein erst am 30. Dezember erteilter Kaufauftrag ist damit vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer in vielen Fällen zu spät, denn die Wertpapiere müssen in jedem Fall noch im Jahr 2008 verbucht sein. So schließen beispielsweise die deutschen Börsenplätze am 30. Dezember bereits um 14 Uhr.

Die ab 2009 in Kraft tretende neue Abgeltungsteuer regelt, dass Kurs­gewinne aus späteren Verkäufen von Aktien und Aktienfonds pauschal mit 25 Prozent besteuert werden – unabhängig von der Haltedauer. Wer aber noch vor Ende 2008 kauft, sichert sich so seine Steuervorteile. (PD)
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