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01.10.2012 | 08:06 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Auflaufendes Wintergetreide auf Blattläuse kontrollieren

Dresden - In den aufgelaufenen Wintergerstenbeständen sind kontinuierliche Blattlauskontrollen notwendig. Umfangreiche Untersuchungen im Ausfallgetreide zeigen örtlich (Region Leipzig) eine zunehmende Befallstendenz.

Getreide
(c) proplanta
Eine gezielte Bekämpfung der Virusvektoren sollte erst nach Überschreiten der Bekämpfungsschwelle von 20 % befallenen Pflanzen bei Normalsaaten und 10 % befallenen Pflanzen bei Frühsaaten erfolgen. Neben dem Gerstengelbverzwergungs-Virus (BYDV), welches durch die Blattläuse übertragen wird, kann auch das Weizenverzwergungs-Virus (WDV) auftreten.

Bei ersten Virustestungen wurde zunächst eine höhere Belastung durch WDV ermittelt.  Überträger dieses Virus ist eine Zikade. Das Auftreten von Zikaden in den Neuansaaten wurde verbreitet beobachtet. Zur Bekämpfung der Vektorzikade sind keine Insektizide zugelassen.

Versuche zeigten auch, dass sich die Ausbreitung des Virus mittels einer einmaligen Insektizidapplikation im Herbst aufgrund der hohen Mobilität der Tiere kaum einschränken lässt. Der Verzicht auf extreme Frühsaaten führt hier zu einer deutlichen Reduzierung des Befallsrisikos.

Bei den Bestandeskontrollen ist gleichzeitig auf Fritfliegenlarven und Larven des Getreidelaufkäfers zu achten. Durch den Fraß der glasig-weißen Fritfliegenlarven vergilbt das Herzblatt und lässt sich leicht herausziehen. Zum typischen Schadbild der Larven des Getreidelaufkäfers gehören zerkaute, ausgefranste Getreideblätter, welche zum Teil in die Erdröhren hineingezogen werden.

Ein gutes Nahrungsspektrum bieten auch die Keimlinge von gerade auflaufendem Getreide. Alle Getreidearten nach Vorfrucht Getreide, insbesondere Frühsaaten, können befallen werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt im Herbst bei 3 - 7 geschädigte Triebe/m².
 
Im Winterraps sind die Befallskontrollen  zum Auftreten von Rapserdfloh, Kohlmotte (Kohlschabe), Rübsenblattwespe und Kohlfliege noch bis etwa Ende Oktober kontinuierlich fortzuführen. Der Befall ist nach wie vor örtlich und schlagweise sehr differenziert. Über notwendige Bekämpfungsmaßnahmen tierischer Schaderreger ist in jedem Fall schlagspezifisch, auch unter Beachtung der aktuellen Pflanzenentwicklung, zu entscheiden.
 
Weiterhin sollten auch die Befallskontrollen auf Feldmäuse insbesondere in Neuansaaten, mehrjährigen Feldfutter- bzw. Vermehrungsschlägen, welche an Stilllegungsflächen oder Standorten von Windkraftanlagen bzw. Primärbiotopen (z. B. Grabenböschungen, Feldraine) angrenzen, kontinuierlich durchgeführt werden.

Quelle: Dr. Kraatz / LfULG Dresden
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