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04.02.2016 | 13:31 | Kartoffelbau 

Drahtwurmbekämpfung auch in diesem Jahr möglich!

Karlsruhe - Die Firma Syngenta hat ein Nematizid im Portfolio, das nun auch für die Bekämpfung von Schnellkäfern befristet zugelassen wurde.

Drahtwurmbekämpfung
(c) proplanta
Mit der Zulassung von NEMATHORIN 10G (Wirkstoff: Fosthiazade 100 g/kg) wird im Zeitraum vom wird vom 02. Februar 2016 bis zum 31. Mai 2016 die Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) auf Freilandflächen im Kartoffelanbau für exakt 120 Tage ermöglicht. Bundesweit stehen 70 Tonnen des Mittels für die Ausbringung zur Verfügung.

Der Mittelaufwand beträgt 20 kg/ha. Die Ausbringung des Granulats erfolgt bei Legen der Kartoffeln. NEMATHORIN 10G wird breitflächig gestreut und muss nach der Ausbringung sofort und vollständig in eine Bodentiefe von 10 bis 15 cm eingearbeitet werden. An der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner auf und außerhalb der Anbaufläche sind ebenfalls direkt nach der Anwendung einzuarbeiten oder zu entfernen.

Achtung: Das Nematizid ist giftig für Vögel. Deshalb ist es bei allen Anwendungen im Freiland wichtig, dass die o.g. Anwendungshinweise exakt befolgt werden.

Hinweis: Weitere Anwendungsbestimmungen sind der aktuellen Packungsbeilage zu entnehmen.

Achtung: Goldor Bait darf in diesem Jahr nicht mehr angewendet werden!

Die Kartoffelexperten der LTZ Augustenberg-Außenstelle Donaueschingen erklären, dass für Goldor Bait in diesem Jahr ein absolutes Anwendungsverbot besteht und wie mit Restmengen des Produkts zu verfahren ist.

Für die Praxis bedeutet das Anwendungsverbot, dass auch Restbestände von Goldor Bait in diesem Jahr nicht mehr eingesetzt werden dürfen und der Entsorgung zugeführt werden müssen.

Die Firma BASF hat sich dazu bereiterklärt Restbestände der Praxis entgegen zu nehmen. Landwirte erhalten dafür in Form von anderen hochwertigen BASF-Produkten des Firmenportfolios einen finanziellen Ausgleich.

Hinweis: Zur Rückgabe von Restbeständen bitte an die regionalen Firmenvertreter der BASF wenden.

Achtung: Verstöße gegen das Anwendungsverbot werden geahndet und haben in jedem Fall ein Bußgeld zur Folge. Auch mögliche Kürzungen bei den Direktzahlungen werden diskutiert.

(Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.02.2016)
LTZ Augustenberg
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