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27.08.2022 | 14:40 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Zwischenfruchtmischungen jetzt aussäen oder nicht?

Karlsruhe - Der renommierte Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt Sinsheim informiert heute für den Rehin-Neckar-Kreis über die FAKT – Begrünung, die Rapsaussaat, Zuckerrüben und nimmt die Feldhygiene ins Visier.

Zwischenfruchtanbau
Aussaat von Zwischenfruchtmischungen momentan wenig zielführend. (c) proplanta
FAKT – Begrünung nach E1.2:

Bevor keine nennenswerten Niederschläge fallen (mehr als 10 Liter/m²) ist die Aussaat von Zwischenfruchtmischungen fachlich wenig zielführend. Zu bevorzugen sind dann spätere Saattermine mit Senf, um noch eine gute Bodenbedeckung und Durchwurzelung zu erreichen.

Senf kommt auch mit der Konkurrenz des Ausfallgetreides, welches noch kaum aufgelaufen ist, am besten zurecht und speichert vor allem bei Güllebetrieben den meisten Stickstoff. Sollte eine Verpflichtung bei der FAKT – Maßnahme E1.2 bestehen, ist diese bis zum 31.08. auszusäen.

Die meisten Betriebe sind mit dieser Maßnahme im Jahr der Verlängerung. Sie können dies in Fiona recht schnell erkennen, wenn Sie im Navigationsbaum unter FAKT nachlesen, ob in Spalte 3 ein Haken gesetzt ist. Ist dies der Fall, können Sie bis zum 31.08.22 ohne Sanktionen die Verpflichtung für dieses Jahr zurückziehen. Sie müssen sich dafür mit Ihrem Sachbearbeiter des Gemeinsamen Antrages in Verbindung setzen. Ein Wechsel zu E1.1 (Begrünung bis Mitte September mit nur einer Art) ist NICHT möglich! 

Muss bereits gekauftes Saatgut für Zwischenfrucht oder Raps bis zum nächsten Jahr zwischengelagert werden, sollten unbedingt die nachfolgenden wichtigen Aspekte beachtet werden:
  • Die Lagerung muss kühl und trocken (Wassergehalt möglichst unter 13%) erfolgen, mit möglichst wenig Kontakt zu Sauerstoff. Am besten in luftdicht verschlossenen Säcken unter 13°C.
  • Rapssaatgut sehr trocken (unter 10% Feuchtegehalt) lagern, da bei einem hohen Feuchtegehalt das vorhandene Speicherfett im Korn sinkt und so die Qualität des Saatgutes mindert.
  • Überlagertes Saatgut vor der Aussaat auf die Keimfähigkeit überprüfen.
Rapssaat:

Eine Rapssaat bis zum 10. September (in der Rheinebene bis zum 15. September) ist bei den aufgeheizten Böden und dem noch kaum vorkommenden Wintern aus unserer Sicht sehr gut möglich. Bei der Bodenbearbeitung kommt es darauf an, keine Kluten zu erzeugen.

Im Zweifelsfall lieber flacher arbeiten. In einem Schotterbeet keimt Raps auch nach ein paar mm Niederschlag nicht! Ebenso besteht die Gefahr, dass bei einem zu feinen Saatbeet und folgendem Starkniederschlag die Oberfläche verschlämmt. Hier ist in diesem Jahr besonders Fingerspitzengefühl gefragt. Kalk unterstützt immer die Bodenstruktur.

Unter schwierigen Saatbedingungen hat die Einzelkornsaat beim Feldaufgang immer die Nase vorne. Die Körner werden exakt in der Tiefe abgelegt und gut angedrückt. Mit den Klutenräumer kann die oberste Bodenschicht beiseitegelegt werden.

Feldhygiene:

Auf vielen Wintergerstenschlägen der Ernte 22 kommt der aufgelaufene Weiße Gänsefuß in die Blüte. Wird keine Zwischenfrucht ausgesät, sollte das Aussamen unbedingt verhindert und eine flache Bodenbearbeitung durchgeführt werden.

Zuckerrüben:

Aktuell sieht es so aus, aus wäre das Thema Blattflecken für dieses Jahr erledigt. Falls sich daran nochmal etwas ändern sollte, werden wir berichten.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 25.08.2022)

LTZ Augustenberg
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