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31.03.2009 | 11:25 | EU-Vogelschutzrichtlinie 

Minister Backhaus würdigt 30 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie

Schwerin - Die ungehemmte und massive Jagd auf Singvögel gab in den 1970er Jahren den Anstoß für die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Till Backhaus
Till Backhaus (c) Till-Backhaus.de
Zum damaligen Zeitpunkt wurden Zugvögel zum Beispiel in Belgien, Frankreich und Italien jährlich zu Millionen mit Netzen, Leimruten, Fallen und automatischen Waffen gefangen und gejagt. Dies führte bei vielen wild lebenden Vogelarten zu einem erheblichen und dabei zum Teil sehr rasch verlaufenden Rückgang der Bestände.

Nach intensiven Diskussionen wurde am 2. April 1979 die "Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie) als die erste Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten verabschiedet. Seither ist sie ein zentrales Rechtsinstrument zum Schutz der in der EU natürlicherweise vorkommenden Vogelarten.

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus sieht die Vogelschutzrichtlinie als Erfolgsmodell. "Es ist eine Richtlinie, mit der in Europa einer der ersten erfolgreichen Versuche unternommen wurde, das natürliche Erbe innerhalb der Europäischen Union für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten. Wir sind aufgefordert, diese Richtlinie als Chance für die Zukunft zu begreifen, sie mit Leben zu erfüllen und sie mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten und Ideenreichtum umzusetzen."

Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, die wild lebenden Vogelarten langfristig zu erhalten und die für den Erhalt dieser Arten geeignetsten Gebiete zu Europäischen Vogelschutzgebieten, den sogenannten "Special Protection Areas" (SPA) zu erklären.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kam dem im Jahr 1992 mit der Erklärung von insgesamt 15 EU-Vogelschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 430.000 Hektar und damit 13,9 Prozent der Landesfläche erstmals nach. Grundlage bildete die auf ornithologischen Beobachtungen und Erhebungen basierende, seit 1987 vorliegende Liste der bedeutendsten Vogelbrut- und
-rastgebiete, der sogenannten IBA (Important Bird Areas).

Umfangreichere und bessere Datengrundlagen der nachfolgend aktualisierten IBA-Listen veranlassten die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten zu weiteren Gebietsmeldungen aufzufordern. Dem folgten die Staaten nur äußerst zögerlich, so dass sich die EU-Kommission gezwungen sah, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ein solches Verfahren wurde unter Androhung von Subventionen und Strafgeldern im Jahr 2001 auch gegen Deutschland eröffnet. Dadurch sah sich auch Mecklenburg-Vorpommern der Tatsache gegenüber gestellt, einen Nachmeldeprozess von EU-Vogelschutzgebieten einleiten zu müssen.

Auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Fachkonzeptes zur Auswahl und Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten und nach einem sehr umfangreichen freiwilligen öffentlichen Beteiligungsverfahren beschloss das Kabinett der Landesregierung am 24. September 2007 und am 29. Januar 2008 eine neue landesweite Kulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten. Diese beinhaltet 60 Gebiete, die mit einer Gesamtfläche von 927.000 Hektar nunmehr 29,9 Prozent der Fläche des Landes umfasst.

Minister Backhaus: "Das ist ein Spitzenwert in Deutschland. Zusammen mit den umfangreichen FFH-Gebieten hat das Land damit einen wesentlichen Beitrag zum Netz NATURA 2000 in Deutschland und in Europa sowie einen großen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet. Die Schwerpunkte der weiteren Anstrengungen liegen nun in der Umsetzung, dem Management und dem Vollzug des Naturschutzrechts in diesen Gebieten. Dazu gehören die Unterschutzstellung nach nationalem Recht, die Sicherung des landesweiten flächendeckenden einheitlichen Monitorings, die Erarbeitung der Grundlagen für internationale Berichtspflichten, die Erarbeitung von Managementplänen und nicht zuletzt die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie." (PD)
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