Der Gesetzgeber möchte speziell den Einsatz von
Antibiotika verringern und hat dazu in die bundesweite Novelle des Arzneimittelgesetzes erstmals eine Mitteilungspflicht für Tierhalter aufgenommen. Sie verpflichtet Halter von Masttieren ab einer definierten Bestandsgröße über die schon bestehenden Dokumentationspflichten im Betrieb hinaus, den Einsatz von Antibiotika an ihre Nutztiere halbjährlich in einer Datenbank zu melden. Erstmals müssen diese Daten bis zum 14. Januar 2015 elektronisch übermittelt werden.
Bereits zum 1. Juli 2014 mussten die Halter von Masttieren ihre Bestandsdaten sowie die Nutzungsart an diese Datenbank melden. Das
Landvolk Niedersachsen erinnert alle Landwirte mit Masttieren an ihre Meldepflichten und sensibilisiert zugleich zu einem äußerst verantwortungsvollen Umgang mit diesen Tierarzneimitteln. Die Datenbank ist in Teilen die Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie der Bundesregierung im Veterinärbereich. Sie soll dazu beitragen, Antibiotikaresistenzen zu reduzieren. Neben den detaillierten Daten zum Tierbestand muss der Tierhalter jeglichen Antibiotikaeinsatz penibel dokumentieren.
Diese Daten sind in den Bestandsbüchern der Betriebe bereits lückenlos aufgeführt, müssen bei Masttieren den Behörden nun aber zusätzlich elektronisch übermittelt werden. Im Einzelnen zählen dazu die Bezeichnung der angewendeten Arzneimittel, die Art und Anzahl der behandelten Tiere, die Dauer der Behandlung und die Gesamtmenge des verbrauchten Arzneimittels.
Mit der zum 1. April 2014 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle sollen außerdem halbjährlich Daten zur Therapiehäufigkeit ermittelt werden. Für den Tierhalter ergibt sich nach deren Veröffentlichung die Verpflichtung, das für seinen Hof ermittelte Ergebnis in seinen Unterlagen aufzuzeichnen und mit den bundesweit ermittelten Kennzahlen zu vergleichen. Überschreitet er diese Kennzahlen, muss er mit dem Tierarzt die Gründe für den überhöhten Antibiotikaeinsatz erkennen und für eine Verringerung sorgen.
Bei deutlich erhöhtem Antibiotikaeinsatz muss innerhalb von zwei Monaten den zuständigen Behörden, in Niedersachsen dem
LAVES, ein schriftlicher Reduktionsplan übermittelt werden. Die Behörden können Änderungen und eventuell auch zusätzliche Maßnahmen anordnen. Fällt der Betrieb wiederholt durch einen weit überdurchschnittlichen Antibiotikaeinsatz auf oder leistet er den behördlichen Anordnungen keine Folge, droht ihm sogar ein Verbot der Tierhaltung. (LPD)