Einer entsprechenden Verordnung hat der
Bundesrat heute zugestimmt. Die Änderung greift ab dem 01.01.2009. Grundlage ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Oktober.
Sie ermächtigt die 15 alten EU-Mitgliedstaaten angesichts des deutlich rückläufigen BSE-Risikos, das Testalter auf 48 Monate festzulegen. Der Bundesrat hat auch beschlossen, mit 01.01.2011 eine Untersuchungspflicht auf die Bovine Virusdiarrhoe (BVD-Virus) einzuführen. Ab diesem Stichtag dürfen nur noch Rinder aus nachweislich BVD-unverdächtigen Betrieben gehandelt werden. Eine Ausnahme gilt für unmittelbar in andere EU-Mitgliedstaaten ausgeführte Tiere.
Dauerhaft infizierte Rinder dürfen nicht mehr gehandelt werden. Sie sind entweder zu schlachten oder unmittelbar zu töten und unschädlich zu machen. Die zuständigen Behörden können Impfungen gegen das BVD-Virus anordnen oder verbieten.
Die Bovine Virusdiarrhoe ist in Deutschland endemisch und auch weltweit verbreitet. Bislang gibt es gegen diese anzeigepflichtige, wirtschaftlich bedeutende
Tierseuche nur freiwillige Bekämpfungsprogramme der Länder. (aiz)