Obwohl die EU und das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (
BMELV) alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Impfung der Wiederkäuerbestände geschaffen haben, sind die Vorbereitungen auf Länderseite leider unzureichend. Denn nur eine flächendeckende Impfung aller Schafe, Ziegen und Rinder rechtzeitig vor Weideaustrieb, also spätestens bis Mitte April, kann verhindern, dass die Gnitzen (Stechmücken), die die Krankheitserreger beim Blutsaugen aufnehmen und auf andere Tiere übertragen, während der Weidesaison auf eine Vielzahl von bereits mit dem Virus befallenen Tieren (Virusreservoir) treffen.
„Was wir dringend brauchen“, so Hans-Joachim Götz, „sind ausreichende Mengen an Impfdosen und klare Informationen der Tierhalter und Tierärzte, damit umgehend mit den Impfungen begonnen werden kann.“ Dabei sind Diskussionen über Ausnahmen von der generellen
Impfpflicht nach Ansicht des Verbandes schädlich, da sie Unsicherheit schaffen und das Ziel der Ausmerzung der Seuche gefährden. Ein nachhaltiger Impferfolg ist nach Ansicht der Wissenschaft übrigens nur zu erreichen, wenn 80 Prozent der empfänglichen Tiere geimpft sind. (PD)