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10.12.2016 | 10:19 | Luftqualität 

Komfortkaminverbot bei Feinstaubalarm rechtswidrig?

Leinfelden-Echterdingen - Das vom Land geplante Verbot von Kaminöfen an Feinstaubalarmtagen ist nach Ansicht der Heizungsbranche rechtswidrig.

Komfortkamin
(c) proplanta
«Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte», sagte Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VdZ am Freitag bei einer Pressekonferenz diverser Verbände der Heizungsbranche. Das Verbot sei «politisch-ideologisch motiviert». Über eine Klage gegen die Verordnung werde noch beraten.

Heizen mit Holz werde pauschal in Misskredit gebracht, mahnte Rolf Esser vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Der Anteil der Rückstände aus Kaminöfen am Feinstaubaufkommen sei deutlich zu hoch angesetzt. Kaminhersteller Folkmar Ukena aus Leer forderte statt Verboten den Ausschluss älterer Anlagen ähnlich der Umweltplakette beim Auto.

Neben dem Autoverkehr gelten Holzfeuerstätten als Hauptquelle von Feinstaub. Das Land plant für die Stadt Stuttgart ein Verbot der Befeuerung sogenannter Komfortkamine an Tagen mit Feinstaubalarm.

In der Landeshauptstadt gilt aktuell wieder Feinstaubalarm. Autofahrer sind zum Verzicht aufgerufen, ebenso wie die Betreiber von Komfortkaminen, die nicht einzige Wärmequelle eines Hauses sind.
dpa/lsw
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