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15.03.2011 | 15:25 |  Rechtsvorschriften über Chemikalien  

Umweltschutz: Kommission fordert Tschechische Republik auf, ihre Biozid-Vorschriften zu aktualisieren

Brüssel - Die Europäische Kommission fordert die Tschechische Republik auf, ihre Rechtsvorschriften über Chemikalien zu aktualisieren und die Verwendung von zwei Biozid-Produkten zuzulassen.

Biozid-Vorschriften
Nach EU-Recht sollten das Nagetierbekämpfungsmittel Flocoumafen und das Holzschutzmittel Tolylfluanid in die von den Mitgliedstaaten geführten Listen der zugelassenen Wirkstoffe aufgenommen werden. Obwohl die Kommission den Mitgliedstaat bereits einmal aufgefordert hat, hat dieser die Stoffe noch nicht auf seine Liste der Wirkstoffe gesetzt, die in Biozid-Produkten verwendet werden können.

Deshalb wird auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potoènik eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Sollte die Tschechische Republik ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission vor dem Gerichtshof gegen sie klagen. Sie kann bereits in diesem Stadium den Gerichtshof bitten, ein Zwangsgeld zu verhängen, ohne ein zweites Urteil vom Gerichtshof einholen zu müssen.

Gemäß der Richtlinie 2009/150/EG müssen die Mitgliedstaaten das Biozid Flocoumafen bis spätestens 30. September 2010 als für Nagetierbekämpfungsmittel (Rodentizid) zugelassenen Wirkstoff und gemäß der Richtlinie 2009/151/EG bis zum selben Zeitpunkt das Biozid Tolyfluanid als für Holzschutzmittel zugelassenen Wirkstoff in ihre Rechtsvorschriften aufnehmen. Da die Tschechische Republik der Kommission innerhalb dieser Frist für keinen der beiden Wirkstoffe diesbezügliche Durchführungsvorschriften mitgeteilt hat, ergeht nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

In der EU gibt es einen strengen Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Die genannten Wirkstoffe gelten als sicher, da sie die Tests der Kommission bestanden haben. Somit werden die tschechischen Verbraucher durch die Verzögerung der nationalen Zulassung benachteiligt.


Hintergrund:

Flocoumafen und Tolylfluanid Flocoumafen ist ein Stoff, der in Rodentiziden verwendet wird, also in Biozid-Produkten zur Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten und Mäuse. Die Gesundheit des Menschen kann durch Nagetiere ernsthaft bedroht werden, außerdem rufen die Tiere Schäden an Gebäuden (durch Zernagen von Kunststoffrohren und Stromleitungen) und an Materialien hervor. Das Biozid Tolyfluanid wird in Holzschutzmitteln verwendet, die die Nutzungsdauer von Holz verlängern, indem sie es vor Insekten- und Pilzbefall bewahren.

Biozid-Produkte enthalten Wirkstoffe, die auf oder gegen Schadorganismen einwirken. Da sie auch Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bergen können, dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen solcher Produkte nur erlauben, wenn die nötigen Tests abgeschlossen sind und das Produkt zugelassen wurde. Die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I der Biozid-Richtlinie ist der erste Schritt in einem Verfahren, das zur Zulassung eines Produkts mit diesem Wirkstoff führen kann. Die Mitgliedstaaten müssen diese Stoffe auf die nationalen Listen zugelassener Stoffe setzen, damit die Hersteller für Erzeugnisse, die Flocoumafen oder Tolyfluanid enthalten, die Zulassung für das Inverkehrbringen beantragen können.

Die rechtzeitige Umsetzung der EU–Rechtsvorschriften hat für die Kommission Priorität. Nach den neuen Regeln kann die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzen, jetzt bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen. Diese Regeln wurden im November 2010 beschlossen und sind am 15. Januar 2011 in Kraft getreten.


Weitere Informationen Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:

http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_de.htm (EU)
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