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Es folgte damit dem Antrag des Eigentümers eines unmittelbar benachbarten Obst- und Gemüsebauers. Dieser hatte Sorge, dass ihm wegen möglicher Schadstoffe die Kunden ausbleiben könnten.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Auswirkung von Immissionen auf die Umgebung des Kraftwerkes noch nicht hinreichend durch Gutachten geklärt. Das Gewerbeaufsichtsamt hatte den Betrieb des Kraftwerks genehmigt. Es soll Prozesswärme und Prozessdampf für ein Unternehmen liefern, das unter anderem Tierfutter herstellt. (dpa/lni)