Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt in diesem Zusammenhang vor gesundheitlichen Auswirkungen einer Infektion mit Hantaviren und zählt Schutzmaßnahmen auf. (
Hantavirus Infektionen 2017-2023)
Vor allem Rötelmäuse können Hantaviren auf Menschen übertragen. Die kleinen Nager sind in Deutschland Hauptüberträger dieser gefährlichen Krankheitserreger*. Hantaviren verursachen beim Menschen in Abhängigkeit vom Virustyp verschiedenartige Krankheitsbilder, die zum Teil einen schweren Verlauf haben bis hin zu Nierenfunktionsstörungen**. Eine Infektion kann über Kontakt mit Ausscheidungen (Kot, Urin, Blut oder Speichel) infizierter Rötelmäuse erfolgen. Der Erreger wird über das Einatmen von kontaminiertem Staub, über Schmierinfektion, über den Kontakt von verletzter Haut mit kontaminiertem Material sowie durch Tierbisse übertragen.
So erlitt im Februar vergangenen Jahres ein Forstwirt beim Reinigen einer Waldhütte eine Hantavirus-Infektion, nachdem er Staub eingeatmet hatte, der Partikel von Ausscheidungen des Nagetiers enthielt. Der Versicherte erkrankte an hämorrhagischem Fieber, einer mit Blutungen einhergehenden, fieberhaften Infektionskrankheit.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sowie eine Infektion des Menschen über Haustiere oder über Vektoren, wie zum Beispiel Mücken oder Zecken, wurde bisher nicht nachgewiesen.
Was tun bei Krankheitssymptomen?
Ein großer Teil der Infektionen verläuft ohne Symptome. Im Falle einer Infektion können nach zwei bis vier Wochen grippeähnliche Krankheitssymptome auftreten. Dazu gehören zum Beispiel plötzliches hohes Fieber, Schüttelfrost und Kopfschmerzen.
Wer diese Krankheitssymptome bemerkt, sollte dringend einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und auf den Kontakt mit dem Nagetier, dessen Ausscheidungen beziehungsweise mit kontaminierten Materialien hinweisen.
Welche Tätigkeiten im Forst sind risikobehaftet?
Ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten in Waldhütten, bei der Nagetierbekämpfung (zum Beispiel beim Umgang mit Mausefallen) sowie beim Umschichten von Holzstapeln.
Schutzmaßnahmen
Hantaviren können in der Umwelt mehrere Wochen überdauern***. Wirkungsvollen Schutzmaßnahmen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Deshalb muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere:
- die Unterweisung mit Musterbetriebsanweisung,
- das Minimieren von Staubentwicklung bei der Arbeit sowie
- das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit besonderem Ansteckungsrisiko. Zur empfohlenen PSA gehören
- körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder Chemikalienschutzanzug (zum Beispiel Einweg-Overall Chemikalienschutz – Typ 4B),
- Schutzhandschuhe,
- Augenschutz und
- partikelfiltrierender Atemschutz – FFP2 mit Ausatemventil
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei einer Infektionsgefährdung durch Hantaviren sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Angebotsvorsorge) anzubieten.
Musterbetriebsanweisung anpassen
Arbeitgeberbetriebe müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Die SVLFG unterstützt versicherte Unternehmen mit der kostenlosen Musterbetriebsanweisung „Hantavirus“. Je nach Gefährdungsbeurteilung ist diese den tatsächlichen Betriebsverhältnissen anzupassen und bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.