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16.07.2009 | 12:34 | Lebensmittelsicherheit  

Prozess: Aufgetauter Räucherlachs als Frischware?

Stuttgart - Darf aufgetauter Räucherlachs in «Premium Qualität» ohne Auftauhinweis als Frischware verkauft werden?

Lachse
(c) Bill Perry - fotolia.com
 Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Stuttgart heute (Donnerstag/09.30). Im März 2008 hatten Lebensmittelkontrolleure im Kühlregal einer Großmarktfiliale im Kreis Schwäbisch Hall aufgetauten, fertig verpackten Räucherlachs ohne entsprechenden Hinweis entdeckt. Obwohl die Beamten den Fisch als solchen nicht beanstandeten, befürchteten sie wegen des fehlenden Hinweises «aufgetaut» eine Irreführung des Verbrauchers. Dagegen klagt nun der Betreiber der Großmarktkette aus Hannover. (dpa/lsw)
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