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16.10.2008 | 06:54 | Lebensmittelsicherheit 

Bei Lebensmitteluntersuchungen in Schleswig-Holstein kaum Beanstandungen wegen Pestiziden

Kiel - Erneut gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein:

Bei Lebensmitteluntersuchungen in Schleswig-Holstein kaum Beanstandungen wegen Pestiziden
(c) proplanta
Die Belastung von Lebensmitteln mit Pestizidrückständen hat auch im vergangenen Jahr keine grundsätzlichen Probleme verursacht. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Ergebnis der amtlichen Untersuchungen im Landeslabor mit. Das Resultat der Untersuchungen im vergangenen Jahreszeitraum entspricht damit den Bilanzen der vorigen Jahre. Allerdings: Produkte aus Deutschland und insbesondere aus Schleswig-Holstein schnitten bei den Tests wieder etwas besser ab als der Durchschnitt, die Belastung war hier noch niedriger.

Insgesamt wurden 432 Proben Obst und Gemüse auf Rückstände untersucht. Die Auswahl richtete sich nach dem Marktangebot, der regionalen Produktionsstruktur und der zu erwartenden Rückstandssituation sowie nach der Beteiligung an nationalen und EU-weiten Messprogrammen. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Erntegüter Rückstände enthalten, die nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstmenge vorliegen dürfen.

In den 432 Proben waren bei 35 Prozent (150 Proben) keine Rückstände nachzuweisen, 58 Prozent (254 Proben) enthielten Rückstände in zulässiger Menge, während bei sieben Prozent (28 Proben) Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden.

Lebensmittel aus deutscher und schleswig-holsteinischer Produktion schnitten in der Regel wieder besser ab als Importware, obwohl die Untersuchungskontingente in etwa gleich groß waren. So wurden 212 Proben (49 Prozent) aus deutschem Anbau untersucht, 156 Proben davon aus Schleswig-Holstein, darunter Wirsing- und Grünkohl, Äpfel, Erdbeeren, Möhren, Salate, Tomaten und Gurken. Hiervon waren 97 Prozent (151 Proben) rückstandsfrei oder wiesen Rückstände in zulässiger Menge auf, lediglich bei drei Prozent (5 Proben) lag das Resultat oberhalb der erlaubten Höchstmengen.

Von 220 Proben ausländischer Herkunft (51 Prozent des Untersuchungskontingents) waren 93 Prozent rückstandsfrei oder wiesen Rückstände in zulässiger Menge auf, bei sieben Prozent (16 Proben) wurden Überschreitungen der Höchstmengen festgestellt.

Unterschiede lassen sich zwischen einzelnen Warengruppen hinsichtlich des Vorkommens von Rückständen feststellen: In dem untersuchten Gemüse waren von dem Sprossgemüse (Spargel, Blumenkohl, Kohlrabi) 93 Prozent der Proben frei von analysierten Rückständen, und sieben Prozent enthielten Rückstände unter den gesetzlichen Höchstmengen. Hier gab es also gar keine Höchstmengenüberschreitung. Von dem untersuchten Blatt-, Frucht- und Wurzelgemüse waren 30 bis 40 Prozent frei von Rückständen und enthielten - bis auf Blattgemüse - keinen nennenswerten Anteil mit Rückständen oberhalb der gesetzlichen Höchstmengen. Beim Blattgemüse, insbesondere dem Grünkohl und den Blattsalaten, überschritten Rückstandsgehalte in 13 Prozent aller untersuchten Proben die Höchstmengen.

Im untersuchten Obst stellte sich das Ergebnis wie folgt dar: Der völlig rückstandsfreie Anteil lag bei je zehn Prozent beim Beerenobst, zwölf Prozent bei den Zitrusfrüchten, 19 Prozent beim Kernobst und 29 bzw. 33 Prozent beim Steinobst und den exotischen Früchten. Während Kernobst und Beerenobst keinen nennenswerten Anteil mit Rückstandsgehalten oberhalb der gesetzlichen Höchstmengen aufwiesen, überschritten Rückstandsgehalte bei zehn bis 13 Prozent aller untersuchten Zitrusfrüchte und exotischen Früchte sowie in 21 Prozent aller untersuchten Steinobstfrüchte die gesetzlichen Höchstmengen.

Das Ministerium stellt vor diesem Hintergrund fest, dass sich auch bei den aktuellen Ergebnissen hinsichtlich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes keine Probleme durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln abzeichnen, jedoch muss insbesondere den Fällen der vereinzelten Höchstmengenüberschreitungen weiterhin mit Beratung und Kontrollen begegnet und auf Einhaltung der guten fachlichen Anwendungspraxis von Pflanzenschutzmitteln gedrängt werden. (PD)
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