Nach längerem Streit zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium billigte das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Regeln für die Einlagerung in tiefen Gesteinsformationen werden nach Angaben von Umweltminister Sigmar Gabriel (
SPD) und Wirtschaftsminister Karl- Theodor zu Guttenberg (CSU) den Strom nicht teuerer machen. Die Preise hingen letztlich vom Börsenpreis für Kohlendioxid-Emissionen ab.
Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für drei Pilotprojekte der Industrie in Deutschland. Das schädliche Kohlendioxid (CO2) aus Kohlekraftwerken soll abgespalten und in Endlagern gespeichert werden. Die Kraftwerke der Energieversorger
RWE,
Vattenfall und E.ON sollen in Hürth (Nordrhein-Westfalen), Jänschwalde (Brandenburg) und Wilhelmshaven (Niedersachsen) entstehen und jeweils eine Kapazität von 400 bis 450 Megawatt haben. Insgesamt gebe es in der EU zwölf solcher Demonstrationsvorhaben. Die örtlichen Behörden sollen im Auftrag der Länder die Sicherheit kontrollieren.
Ob die Abspaltung und Lagerung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (CCS: Carbon Capture and Storage) in großem Stil genutzt werde, hänge davon ab, ob das Verfahren wirtschaftlich sei, sagte Gabriel. Erst für das Ende des kommenden Jahrzehnts erwarte er eine kommerzielle Nutzung. Nach Angaben des Umweltministeriums blasen die Kohlekraftwerke in Deutschland rund 350 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr in die Atmosphäre.
Zu Vorwürfen von Umweltschützern und Grünen, die neue Technologie weiche den
Klimaschutz auf, sagte Gabriel, dies stimme schon deshalb nicht, weil dafür der Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten maßgeblich sei. So hat die EU für jedes Land eine zulässige Obergrenze für den Kohlendioxid-Ausstoß festgelegt: Je höher dieser für jedes Kohlekraftwerk ist, desto teurer werden die Zertifikate. «Ohne die neue Technologie werden die Klimaschutzziele nicht erreicht werden», sagte Gabriel. Auch bestehende Projekte zur Nutzung von Erdwärme würden nicht beeinträchtigt.
Gabriel wies daraufhin, die Betreiber der Kraftwerke seien verpflichtet, ständig den neuesten Technik-Stand zu berücksichtigen. Nach einer etwa 40-jährigen Betriebsdauer hafteten die Betreiber nach der Stilllegung weitere 30 Jahre. Erst dann gehe die Verantwortung für die CO2-Speicher auf die Länder über. Schon ab der ersten ausgestoßenen Tonne CO2 müssten die Betreiber der neuen Kraftwerke einen Geldbetrag an die Länder zahlen, um einen Kapitalstock gegen spätere Risiken zu bilden. Brüssel stelle EU-weit sechs und zehn Milliarden Euro für die Förderung der Technologie bereit.
Die Deutsche Umwelthilfe, der Umweltschutzbund
BUND sowie die Linke kritisierten das Vorhaben. Es behindere den Ausbau der erneuerbaren Energien, und die Technik sei bislang nicht sicher. Im Zweifelsfall müsse die Öffentlichkeit für Schäden und Risiken haften. Industrieverbände wie der BDI, der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen dagegen forderten, das Gesetz noch vor der
Bundestagswahl zu verabschieden. (dpa)