Hintergrund sind Überlegungen, Reedereien von der Ökostrom-Umlage zu befreien, um Landstrom-Kosten für Schiffe zu senken.
Private Kunden dürften durch eine solche Maßnahme nicht zusätzlich belastet werden, forderte die Verbraucherzentrale am Dienstag.
Subventionen wie eine Befreiung von der Umlage oder die Reduzierung von Netzentgelten der Unternehmen sollten aus Steuermitteln und nicht über die
Stromkosten der Verbraucher finanziert werden, sagte Vize-Geschäftsführerin Margrit Hintz.
Mit der sogenannten EEG-Umlage, die Verbraucher über die Stromrechnung zahlen, wird der
Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Eine stärkere Nutzung von Landstrom durch Schiffe soll dazu beitragen, die Belastung von Hafenstädten durch Dieselabgase zu senken.
Schon heute finanzierten die privaten Haushalte mit ihren Rechnungen in erheblichem Umfang den Strom energieintensiver Unternehmen, machte die Verbraucherzentrale geltend. 2017 hätten in Deutschland wieder rund 2.300 Unternehmen eine Befreiung von der
EEG-Umlage beantragt. 2015 habe der Rabatt der Unternehmen 4,8 Milliarden Euro betragen.
Davon hätten die Verbraucher 1,72 Milliarden über ihre Stromkosten finanziert. Die Privathaushalte verbrauchten nur 25 Prozent des Stroms in Deutschland, zahlten aber 36 Prozent der EEG-Umlage. «Das ist keine faire Verteilung», sagte Hintz.