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26.07.2009 | 16:59 | Warnung 

Kammer rät: Augen auf bei Eintrag in "Ausstellerverzeichnis"!

Bad Kreuznach - Aus gegebenem Anlass wiederholen wir einen Hinweis vom November 2008. Die Aufforderung der Fa. "Exibition Guide", Betriebsdaten für das Ausstellerver­zeichnis zur Weinmesse zu aktualisieren, betrachtete Winzer Weinschlau (alle Namen geändert) zunächst als turnusmäßigen Routinevorgang.

Computer
(c) proplanta
Das professionell freundliche Anschrei­ben des "Projektleiters" verwies auf die Notwendigkeit einer problemlosen Kontaktaufnahme potenzieller Kunden, die korrekte und vollständige Betriebsdaten erfordere. Versprochen wurde ein kostenloser Eintrag in einem Online-Messeführer. Schließlich wurde am Ende des Anschreibens gebeten, den Eintrag zu kontrollieren und Aktualisierungen vorzuneh­men.

Für das nachfolgende Formular lag sogar ein Rückumschlag bei, der nicht einmal frankiert werden musste. Winzer Weinschlau erkannte in dem Formular bereits einige Rubriken (Ad­ressdaten, Veranstaltung, Veranstalter) korrekt ausgefüllt, andere waren leer und luden dazu ein, mit Informationen bestückt zu werden. Ganz untern signalisierte ein fettes Kreuz den Platz für Stempel und Unterschrift.

Erst die Lektüre des "Kleingedruckten" zeigte, worauf "Exibition Guide" wirklich aus war. Das Formular war Auftrag zur Schaltung einer Anzeige auf der Internetseite einer Firma mit Sitz in Mexiko mit dreijähriger Laufzeit und automatischer Verlängerung bei nicht erfolgter Kündi­gung drei Monate vor Ablauf. Jährlich sollte der Winzer dafür 1.181,- Euro zahlen, für das obligatorische Dreijahrespaket also 3.543,- Euro (ob mit oder ohne MWSt. war nicht erkenn­bar). Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz rät Empfängern dieses oder ähnlicher Schreiben zu besonderer Aufmerksamkeit.

Winzer Weinschlau tat das einzig Richtige, das alle Empfänger dieser Aufforderung tun soll­ten: Er führte das Schreiben der "Exibition Guide" inkl. Formular in kleine Schnipsel zerlegt dem Altpapierrecycling zu.

Merke: Alle Aufforderungen, die Eintragungen in Veranstaltungskalendern oder Programmhefte betreffen und die nicht vom Veranstalter an Sie gerichtet werden, sind mit größter Vorsicht zu genießen. Die Landwirtschaftskammer erstellt solche Veröffentlichungen selbst und korrespondiert hier direkt mit den Betrieben. (lwk rlp)
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