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24.03.2017 | 08:23 | Brandenburg 

Agrarförderung ab sofort online beantragen

Potsdam - Brandenburg stellt das Antragsverfahren auf Agrarförderung auf ein ausschließliches Online-Verfahren um.

Anträge online stellen
(c) proplanta
Seit gestern können Landwirte die Agrarförderung 2017 mit dem WebClient beantragen und sofort online an die Landwirtschaftsbehörden senden. Antragschluss ist der 15. Mai 2017. „Ich habe darauf gedrängt, dass eine Anlage von Bejagungsschneisen möglich sein muss und freue mich, dass wir dies in Brandenburg nun wieder einführen können“, erklärte Agrarminister Jörg Vogelsänger.

Hintergrund ist, dass seit 2014 der Nutzungscode „Mais mit Bejagungsschneisen“ auf Grund einer neuen EU-Nomenklatur nicht mehr angeboten wurde. Auf Drängen Brandenburgs ist es nun möglich den Nutzungscode „Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen“ wieder anzubieten und es muss keine gesonderte Digitalisierung der einzelnen Schneisen mehr erfolgen.

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Streifen nur einen deutlich untergeordneten Anteil des Schlages einnehmen dürfen und jährlich abgeerntet oder gepflegt werden müssen. Die Blüh- und Jagdstreifen können sich außerhalb und innerhalb eines Schlages befinden. Die Streifen können gezielt begrünt oder der Selbstbegrünung überlassen werden, es ist auch möglich, die Flächen zu mulchen oder zu mähen.

Mit der Einführung der Online-Antragstellung werden keine CDs mehr übersandt und das Installieren einer Antragssoftware entfällt. Eine Papierantragstellung ist nun nicht mehr möglich. Die Online-Antragstellung bietet entscheidende Vorteile: War der Agrarförderantrag bereits im vergangenen Jahr korrekt gestellt, werden den Antragstellenden die Vorjahresdaten bereits vorgetragen. Das Einzeichnen von Flächen wird so auf das notwendige Maß reduziert, da nur noch Flächenänderungen und Anbaukulturen an den aktuellen Stand angepasst werden müssen.

Zum Abschluss der Eingaben zum Agrarförderantrag erfolgt eine automatische Fehlerprüfung. So werden etwa Überlappungen mit dem Nachbarn sofort sichtbar und können schon vor der Einreichung des Antrages geklärt und berichtigt werden. Mit dem Antragsprogramm wird auch die korrekte Beantragung der Greening-Maßnahmen geprüft, so dass eine höhere Sicherheit für die Antragstellenden besteht.

Weitere Informationen zum Agrarantrag unter: http://www.mlul.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.501201.de
mlul-brandenburg
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