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26.07.2014 | 15:33 | Affäre um Udo Paschedag 

Streit um Regierungsgeheimnisse in Niedersachsen

Bückeburg - Über die Klage der CDU-Fraktion gegen die niedersächsische Landesregierung in der Affäre um Ex-Staatssekretär Udo Paschedag (Grüne) wird in drei Monaten entschieden.

Affäre um Ex-Staatssekretär
(c) proplanta
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg will am 24. Oktober urteilen, ob die rot-grüne Regierung zu wenig Akten herausgegeben und so möglicherweise die Verfassung verletzt hat.

Die neun Richter des niedersächsischen Verfassungsgerichtes beschäftigten sich am Freitag in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage der CDU-Oppositionsfraktion. Kernpunkt des Streits: Was fällt unter das Regierungsgeheimnis?

Hintergrund des Streits sind die Vorgänge rund um die Entlassung des grünen Agrar-Staatssekretärs Paschedag, der vor knapp einem Jahr nach langem Ärger gehen musste. Paschedag hatte sich einen zu großen Dienstwagen bestellt und soll die Zustimmung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) vorgetäuscht haben.

Die Opposition vermutet, dass der grüne Agrarminister Christian Meyer über Paschedags Handeln mehr wusste als er bisher eingeräumt hat. Seit September versuchte deshalb ein Untersuchungsausschuss, Klarheit zu schaffen. Doch die Regierung gab gut die Hälfte der Aktenseiten nicht zur Einsicht frei - insgesamt geht es um mehr als 10.000 Seiten, darunter unzählige Ausdrucke von E-Mails.

Der Leiter der Staatskanzlei, Jörg Mielke, sagte: «Wir werden anhand des Urteils überprüfen, ob wir weitere Akten herausgeben werden oder nicht.»
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