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Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte am Mittwoch das Bauverbot für die Anlage, in der bis zu 8.600 Schweine gemästet werden sollten. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2010 für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage sei nicht mehr gültig, begründeten die Weimarer Richter ihr Urteil (1 KO 369/14). Bereits die Vorinstanz hatte auf Klage des BUND hin den Bau untersagt. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann jetzt noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/th)