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25.05.2017 | 11:08 | Irreführungsverbot 
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Weidemilch ist nicht gleich Weidemilch

Nürnberg - Wo «Weidemilch» draufsteht, muss nicht zwingend nur auf der Weide gemolkene Kuhmilch drin sein.

Weidemilch?
OLG: «Weidemilch» ist nicht zwangsläufig Weidemilch (c) proplanta
Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden und damit eine Entscheidung des Landgerichts Amberg verworfen. Dieses hatte im Juli 2016 einem Wettbewerbsverband Recht gegeben, der einer Händlerin irreführende Werbung mit Weidemilch vorgeworfen hatte.

Hintergrund der Klage war ein Hinweis auf der Rückseite des Etiketts: «Bei diesem Produkt handelt es sich um 100 Prozent Weidemilch. Unsere Weidemilch stammt von Kühen, die mindestens 120 Tage im Jahr und davon mindestens 6 Stunden am Tag auf der Weide stehen», hieß es dort.

Für den Kläger war das Lebensmittel indes nur ein Saisonprodukt, da an 240 Tagen im Jahr die Voraussetzungen für Weidemilch nicht gegeben seien. Eine von ihm geforderte Unterlassungserklärung verweigerte die Beschuldigte jedoch und legte gegen eine darauf folgende Klage Berufung ein - mit Erfolg.

Dem Kläger stehe kein Unterlassungsanspruch zu, befand nun das OLG. Es gebe es keine rechtlichen Vorgaben, wann eine Milch als «Weidemilch» bezeichnet werden dürfe. Und auf der Rückseite der Verpackung stehe, an wie vielen Tagen die Kühe tatsächlich auf der Weide seien. Auch sei die Beschuldigte nur Händlerin und daher für einen möglichen Verstoß gegen ein Irreführungsverbot nicht verantwortlich. Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa/lby
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Kommentare 
ein bio bauer schrieb am 12.07.2017 13:11 Uhrzustimmen(16) widersprechen(9)
ja die milch wird abgeholt und tüchtig vermischt von kühern die auf der weide stehen die wenigsten und der Verbraucher wird dann verarscht
cource schrieb am 25.05.2017 11:11 Uhrzustimmen(24) widersprechen(19)
schönes beispiel für die systembedingte korruption in unserer maximalprofitgesellschaft wo die justizia fleißig mitmischt und das volk vera....
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