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26.08.2015 | 17:30 | Pflanzenschutzmittel 

Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei: Zulassung widerrufen!

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 21. August 2015 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei (Zulassungsnummer 006157-00) widerrufen.

Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei:
(c) proplanta
Achtung: Der Widerruf gilt auch für sämtliche Vertriebserweiterungen dieses Mittels. Dazu zählen:
  • Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge
  • Bayer Garten Kombi-Rosen-Schädlingsfrei
  • Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso
  • Bayer Garten Rosen-Schädlingsfrei Calypso
  • Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso
  • Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan 100ml
  • ETISSO Schädlings-frei SC

Das Pflanzenschutzgesetz sieht eine Abverkaufsfrist bis zum 21. Februar 2016 für Ware vor, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befand weil der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 21. Februar 2017.

(Wichtige Informationen des LTZ  Augustenberg vom  26.08.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg

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