Die Macht übers Gemüse - Streit um Patente
Gemüse landet normalerweise im Kochtopf. Und Tomaten dienen bei Auseinandersetzungen gemeinhin maximal als Wurfgeschoss. Nun ist eine Tomate selbst der Stein des Anstoßes.
Die sogenannte Schrumpeltomate mit wenig Wasser sorgt wie auch der angeblich besonders gesunde Super-Brokkoli für heftige politische Auseinandersetzungen. Auf beide konventionell gezüchtete Pflanzen wurden Patente erteilt, um die seit etwa zehn Jahren gestritten wird.
Die wasserarme Tomate soll besser zu Ketchup verarbeitet werden können. Und der Super-Brokkoli namens Beneforté soll mit hohem Anteil an Glucoraphanin vor Krebs und kardiovaskulären Erkrankungen schützen. In England wird er längst in Supermärkten angepriesen.
Die letzte Entscheidung zur Schrumpeltomate vor dem Europäischen Patentamt (EPA) will dessen technische Beschwerdekammer an diesem Dienstag verkünden. Ursprünglich hatte der niederländische Konzern Unilever Einspruch gegen das Patent aus Israel eingelegt.
«Wir erwarten, dass das Patent mit geringen Änderungen bestätigt wird», sagt Christoph Then, Sprecher der internationalen Koalition «No Patents on Seeds», die sich gegen derartige Patente einsetzt.
Die Grundsatzentscheidung zu Tomate (EP1211926) und Brokkoli (EP1069819) hatte schon im März auf höchster EPA-Ebene die Große Beschwerdekammer getroffen. Anders als bei gentechnisch veränderten Organismen verbieten das Europäische Patentübereinkommen und die Bio-Patentrichtlinie die Patentierung von Züchtungsverfahren.
Ansprüche auf daraus resultierende Pflanzen sowie Saatgut sind der Großen Beschwerdekammer zufolge aber zulässig, wenn sie Kriterien wie Neuheit und erfinderische Tätigkeit genügen. «Ein Erzeugnis, das aus einem nicht patentfähigen Verfahren hergeleitet wird, kann durchaus patentfähig sein», sagt Sprecher Rainer Osterwalder. Für den Brokkoli bestätigte die technische Beschwerdekammer im September das Patent.
Die Gegner sprechen von einer inakzeptablen Entscheidung und warnen vor weitreichenden Folgen für Landwirtschaft und Verbraucher. «Die
Pflanzenzüchtung gerät in die Abhängigkeit großer Konzerne», sagt Then. Das Patentrecht werde missbraucht - mit dem Ziel, die Kontrolle über die Grundlagen der Ernährung zu erlangen.
Auch das Bundesjustizministerium ist keineswegs glücklich. Die Große Beschwerdekammer habe anders als der deutsche Gesetzgeber entschieden, erläutert das Ministerium. Das deutsche Recht schließe derartige Patente seit 2013 aus. Aber: «Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, über den Verwaltungsrat des EPA auf eine Beendigung der Patenterteilungspraxis auf aus konventionellen Zuchtverfahren gewonnene Pflanzen und Tiere hinzuwirken.»
Osterwalder sagt, das EPA habe praktisch keinen Spielraum. «Die Große Beschwerdekammer legt das Recht nur aus. Wir sind gehalten, das Patent zu erteilen.»
Gegner sprechen von einem «absichtlich herbeigeführten Zustand rechtlicher Absurdität». Denn je umfangreicher und genereller die Ansprüche formuliert sind, desto höher sind die Chancen auf ein Patent - es muss ja über den Einzelfall hinaus anwendbar sein.
Patente sollten doch neue Erfindungen schützen, argumentiert das Umweltinstitut München. «Tomaten und Brokkoli werden aber schon seit mehr als 2.500 Jahren kultiviert.» Und Züchtung gehört von jeher dazu.
Weit mehr als 2.000 Pflanzenpatente hat das EPA bereits erteilt - für Medikamente, Industrie und Agrarprodukte. 75 betreffen laut EPA die konventionelle Züchtung: etwa eine besonders robuste Paprika-Sorte, Sojabohnen, die sich an verschiedene Klimazonen anpassen können, und Melonen, die ursprünglich aus Indien stammen.
EPA-Entscheidungen hätten Verbote im europäischen Patentrecht ausgehöhlt, sagt Then. «Es ist eine Art von Biopiraterie. Man macht mit etwas ein Geschäft, das natürlich vorkommt.»
Berlin wolle auf Änderungen des europäischen Rechtsrahmens hinwirken, heißt es im Justizministerium. Einfach werde das nicht. Man warte den Bericht einer EU-Expertengruppe ab. «In den meisten Mitgliedstaaten ist die Meinungsbildung dazu noch nicht abgeschlossen.»