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14.10.2015 | 12:40 | PSM-Update 

Erneute Zulassungserweiterung bei Mospilan SG

Dresden - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) nach Artikel 51 erneut erweitert.

Mospilan SG
(c) proplanta
Das Mittel kann jetzt auch in den folgenden Kulturen und Anwendungsgebieten zur Anwendung kommen:

Spinat und verwandte Arten, Kohlrübe, Kohlgemüse, Stielmus, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Salat-Arten, Erbse, Rettich und Radieschen
(Nutzung als Baby-Leaf-Salat)

Gegen Blattläuse im Freiland mit 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Bei einer Wartezeit von 3 Tage ist maximal 1 Anwendung erlaubt!

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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