Das Mittel kann jetzt auch in den folgenden Kulturen und Anwendungsgebieten zur Anwendung kommen:
Spinat und verwandte Arten, Kohlrübe, Kohlgemüse, Stielmus, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Salat-Arten, Erbse, Rettich und Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Gegen
Blattläuse im Freiland mit 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Bei einer Wartezeit von 3 Tage ist maximal 1 Anwendung erlaubt!
(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg