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02.12.2018 | 10:37 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen widerrufen

Karlsruhe - Mit der Durchführungsverordnung 2018/1501 hat die Europäische Kommission entschieden, die EU-Genehmigung für Pymetrozin als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassung (c) proplanta
In der Durchführungsverordnung sind Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen festgesetzt.

In Folge dessen hat heute das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit antragsgemäß die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pymetrozin zum 30. April 2019 widerrufen.

Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

- Plenum 50 WG (Zulassungsnummer 005223-00)
- TAFARI (005223-60)

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1501. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Hinweis: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.


Der u.a. Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Mai 2019 vor. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Mai 2020.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 30. November 2018 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zulassungsnummer 006410-00).

Hinweis: Der Widerruf gilt ebenfalls für die Vertriebserweiterungen Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (006410-60) und Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (006410-61).

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2018)
LTZ Augustenberg
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