(c) proplanta Anlass dafür waren kilometerlange Barrieren von Fangnetzen in Küstennähe.
Dem Papier zufolge soll das Bewusstsein der lokalen Bevölkerung für den Schutz der Tiere geschärft werden. Es soll aber auch wirksame Gesetze geben. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) begrüßte den Bonner Aktionsplan am Mittwoch.
Der Nabu hatte im Zuge seiner Kampagne gegen den «Zugvogelmord» rund 120.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt und sie dem ägyptischen Botschafter in Berlin überreicht. Nabu-Präsident Olaf Tschimpke forderte die ägyptische Regierung auf, möglichst rasch die im Aktionsplan beschlossenen Maßnahmen einzuleiten und ihren internationalen Verpflichtungen zum Vogelschutz nachzukommen.
Die Fallen für Wachteln und das illegale Aufstellen von Fangnetzen für Vögel bedeute ein wahlloses Töten, berichtete die UN-Organisation zum Erhalt wandernder wildlebender Tierarten (CMS). Dabei verfingen sich auch viele geschützte Arten. Bedroht seien potenziell Millionen von Zugvögeln, die das Mittelmeer von Europa nach Afrika überquerten. Auch gefährdete Arten gingen in die Netze.
Die politische Instabilität in Ägypten und Libyen hat sich nach Ansicht von Experten negativ ausgewirkt. Wachteln und Singvögel gelten als Delikatesse und werden von den Fängern meist an Restaurants verkauft.
Nach Nabu-Angaben gibt es eine lückenlose Kette von Fangnetzen an der Mittelmeerküste auf einer Strecke von 700 Kilometern - etwa die Entfernung von Hamburg nach München. «Mindestens zehn Millionen, nach vorläufigen Hochrechnungen möglicherweise sogar 140 Millionen, Zugvögel finden in dieser weltweit größten Vogelfanganlage jeden Herbst den Tod, darunter gefährdete Arten wie Neuntöter, Wendehals und Turteltaube, die auf ihrem Flug in die Überwinterungsgebiete und zurück die ägyptische Mittelmeerküste überqueren.»
Beide Länder seien internationale Verpflichtungen zum Schutz von Millionen von Zugvögeln, die diese Region überquerten, eingegangen, sagte der CMS-Exekutivsekretär Bradnee Chambers. Zu den internationalen Vereinbarungen über den Schutz wandernder Vögel gehört neben der CMS-Konvention auch das Afrikanisch-Eurasische Übereinkommen zum Schutz von Wasservögeln (AEWA). (dpa)
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