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16.10.2015 | 08:00 | Nagoya-Protokoll 

Schutz der Artenvielfalt gesetzlich beschlossen

Berlin - Als fünftes EU-Land setzt Deutschland das Nagoya-Protokoll zum Schutz der Artenvielfalt um.

Artenschutz in Deutschland
(c) proplanta
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag zwei Gesetze, die die Biopiraterie bekämpfen und damit die biologische Vielfalt schützen sollen.

Im japanischen Nagoya hatte die Weltgemeinschaft vor fünf Jahren Regeln für Wissenschaftler aufgestellt, die Tiere oder Pflanzen in fremden Ländern erforschen. So müssen etwa finanzielle Vorteile aus der Nutzung «genetischer Ressourcen» mit dem jeweiligen Herkunftsland geteilt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn soll künftig kontrollieren, ob die internationalen Regeln eingehalten werden. Zudem muss bei der Anmeldung von Patenten in Zukunft nachvollziehbar sein, ob biologisches Material aus anderen Staaten verwendet wurde und ob dessen Beschaffung legal war. (dpa)
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