Am Freitag erläuterten die Befürworter des Nationalparks die Hintergründe ihrer Popularklage, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorliegt. Es geht um die Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils «Der Hohe Buchene Wald». Diese war im vergangenen Jahr von der Bayerischen Staatsregierung aufgehoben worden.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht hat, nannte den Vorgang einen «Verstoß gegen völker-, europa-, bundes- und landesrechtliche Verordnungen.» Der Landtag habe seine Kompetenzen überschritten und das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Die Weisungen des Lantags und des Ministeriums an die oberfränkische Bezirksregierung seien verfassungswidrig gewesen.
Die Schutzverordnung, die vom damaligen Bamberger Landrat Günther Denzler im Rahmen eines Konzepts zum Erhalt der
Biodiversität auf den Weg gebracht worden war, entspricht laut Baumann der EU-Habitat-Richtlinie. Sie sei demnach Umsetzung von Europarecht. Entsprechend optimistisch äußerte sich der Anwalt des Vereins bezüglich des Ausgangs des Verfahrens. Mit einer Entscheidung sei aber nicht vor einem Jahr zu rechnen.
Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst gilt als besonders urwüchsig und reich an seltenen Tierarten. Johann Neff vom Verein Nationalpark Nordsteigerwald bezeichnete das Gebiet als «besonders wertvoll». In der vom Landtag angewiesenen Aufhebungsverordnung sieht der Verein eine Bevorzugung der wirtschaftlichen Interessen der Bayerischen Staatsforsten vor europäisch verordneten Naturschutz.