Die Jägerschaft sei nicht bereit, das Tier zu erschießen, sagte der Verbandspräsident Helmut Dammann-Tamke dem NDR-Fernsehmagazin «Hallo Niedersachsen» am Freitag. «Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht.»
«Solange der Wolf nicht im Jagdrecht ist, haben die Jäger überhaupt keine Zuständigkeit, und wir werden uns auch nicht in diese gesellschaftliche Auseinandersetzung ohne große Not hineinbegeben», sagte Dammann-Tamke, der für die
CDU im Landtag sitzt.
Das Umweltministerium in Hannover trifft derzeit Vorbereitungen, den verhaltensauffälligen Wolf aus Munster notfalls töten zu lassen. «Ich lasse alles Notwendige für die Entnahme vorbereiten», sagte Minister Stefan Wenzel (Grüne) am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags.
Für eine «Entnahme» gibt es mehrere Möglichkeiten: Das Tier kann nach einer Betäubung in ein Gehege gebracht werden, aber auch eine Tötung zählt dazu. Der rechtliche Rahmen schreibe jedoch eine Prüfung milderer Maßnahmen vor, sagte Wenzel. Am Montag soll der Wolf, ohne Scheu gezeigt zu haben, einer Spaziergängerin mit Kinderwagen und Hund in Breloh gefolgt sein.