Bei einem Verstoß gegen diese Auflage müssten sie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen oder könnten für die Dauer von sechs Monaten in Ordnungshaft genommen werden, wie ein Sprecher des Landgerichtes am Freitag mitteilte. Die beiden hatten im Internet die erneute Besetzung der Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen angekündigt. Bereits im März 2009 hatten sie den von der Klägerin, der Firma Biotech Farm GmbH & CO KG, betriebenen Schaugarten besetzt und einen Maschendrahtzaun zerstört.
Das Amtsgericht Oschersleben als Vorinstanz hatte es im Juni abgelehnt, ein Betreten des Feldes zu verbieten. Die Richter seien damals nicht davon ausgegangen, dass die
Gentechnikgegner das Feld erneut besetzen würden. Dagegen ging das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz davon aus, dass es neue Aktionen geben könnte. Die Beklagten lehnten es ab, eine Erklärung abzugeben, wonach sie eine Besetzung nicht wiederholen werden. (dpa/sa)