Zuvor hatte die Bundeskasse die Zahlung angewiesen. Zudem wird bis Ende Januar die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete von der Hauptkasse Sachsen ausgezahlt. Für entstandene Nachteile können die Betriebe dem Ministerium zufolge ab Anfang März einen Nachteilsausgleich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Dieser pauschale, einmalige Nachteilsausgleich beträgt 1 % der Direktzahlungen, wobei eine Bagatellgrenze von 50 Euro gilt.
Ressortchef Wolfram Günther zeigte sich erleichtert. Er äußerte sein Bedauern, dass es aufgrund der vierwöchigen Verspätung im Vergleich zu früheren Jahren zu „Vertrauensverlust, Verärgerung, Verunsicherung und Mehraufwand“ gekommen sei.
Probleme beim IT-DienstleisterBereits zu Wochenbeginn hatte der Minister versichert, sein Haus setze alles daran, den Betrieben die
Agrarsubventionen „so zeitig wie möglich“ zukommen zu lassen. Sachsen hatte als einziges Bundesland im alten Jahr die EU-Gelder nicht auszahlen können. Die meisten anderen hatten zumindest einen Teilbetrag überwiesen. Fünf Länder hatten zwischen den Jahren die volle Summe ausgezahlt.
Als Ursache für den Verzug der Auszahlungen der Agrarsubventionen nannte der Freistaat Probleme seines IT-Dienstleisters. Weil der GAP-Strategieplan und andere rechtliche Grundlagen mit großer Verspätung verabschiedet worden seien und komplexere Regelungen für die Förderperiode gelten, habe Software im großen Umfang neu programmiert werden müssen. Bei der Programmierung eines Moduls sei es dabei zu Verzögerungen gekommen.
Günther betonte, mit dem in Aussicht gestellten Nachteilsausgleich sei gewährleistet, dass die sächsischen Unternehmen gegenüber ihren Berufskollegen in anderen Bundesländern nicht schlechter gestellt würden. Die Kritik des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB) an der verspäteten Auszahlung der Agrarsubventionen hatte der Grünen-Politiker zurückgewiesen.