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27.02.2020 | 00:03 | Düngeregeln 

Aussetzung der Düngeverordnung in Rheinland-Pfalz gefordert

Koblenz / Mainz - Der Bauern- und Winzerverband (BWV) Rheinland-Nassau fordert eine Aussetzung der Landesdüngeverordnung.

Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz
Bauernverbände fordern Aussetzung der Landesdüngeverordnung. (c) proplanta
Dabei beziehe er sich vor allem auf die sogenannte Gebietskulisse mit ihrer Unterscheidung zwischen «roten» und «grünen Gebieten», schrieb BWV-Präsident Michael Horper laut Mitteilung vom Mittwoch. Er wandte sich damit an die rheinland-pfälzischen Minister Ulrike Höfken (Umwelt/Grüne) und Volker Wissing (Landwirtschaft/FDP).

Hintergrund seien das aktuelle Gesetzgebungsverfahren über die Neugestaltung der Düngeverordnung sowie die von Bauern und EU-Kommission geforderte sogenannte Binnendifferenzierung der Gebietskulisse. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, teilte mit: «Wir unterstützen diese Forderung.»

Wissings Sprecherin Susanne Keeding sagte dagegen: «Es gilt die Bundesdüngeverordnung. Das Land muss geltendes Recht umsetzen.» Daher könne es die Landesverordnung gar nicht aussetzen.

Die Nitratbelastung muss zum Schutz des Grundwassers deutlich verringert werden. Weil die Werte in Deutschland schon seit Jahren zu hoch sind, hat die EU-Kommission die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und 2018 Recht bekommen. Daher müssen Bund und Länder weitere Düngebeschränkungen umsetzen.

Rheinland-Pfalz will nach früheren Angaben von Wissing bei der Betrachtung der Nitratgehalte zu einer kleinteiligeren Betrachtung der Belastungen kommen, eben zur Binnendifferenzierung. Laut Horper arbeiten daran zwei Forschungsinstitute.

Wissing zufolge sollen erhöhte Nitratwerte an einer Messstelle nicht dazu führen, dass ein relativ großes Gebiet mit einem unterirdischen Wasservorkommen komplett zu einer «roten Zone» mit besonders strengen Regeln wird.

Die Binnendifferenzierung wird laut dem BWV «verursacherorientiert ausgestaltet und damit realitätsnäher sein». Eine vorherige Aussetzung der Gebietskulisse könne im Fall einer Neuabgrenzung «roter Gebiete» beispielsweise unnötigen Streit vor Gericht um Erstattungen von nicht erforderlichen Betriebseinbußen verhindern.
dpa/lrs
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