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19.02.2018 | 16:27 | Jagdzeiten 

Bundeskabinett will Änderung der Schweinepest-Verordnung beschließen

Berlin - Deutschland bereitet sich auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vor und stärkt die Prävention.

Schweinepest-Verordnung
(c) proplanta
An diesem Mittwoch wird das Bundeskabinett die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschließen. Durch Fristverkürzung soll erreicht werden, dass die Verordnung bereits am 2. März im Bundesrat verabschiedet werden kann.

Mit der Neuregelung wird der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Erlass tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in nationales Recht umgesetzt. Die Änderungen ermöglichen dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge ein unverzügliches Eingreifen im Falle einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland.

Bei Feststellen eines Krankheitsfalles greifen künftig zusätzliche Vorgaben. Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, sollen desinfiziert werden müssen, bevor sie das betroffene Gebiet verlassen. Ferner sollen alle schweinehaltenden Betriebe aus dem betroffenen Gebiet, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen lassen müssen. Darüber hinaus sollen Behörden die Verwendung von Gras. Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten können.

Aufgehoben werden soll die Schonzeit für Keiler und Bachen. Vorgesehen ist, dass Beibachen in größeren Rotten mit nicht mehr gelb bestreiften Frischlingen bejagt werden dürfen. Durch eine ganzjährig ermöglichte Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation ermöglich werden.
AgE
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