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Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Damit dürfen künftig nur noch tiergerecht und serienmäßig hergestellte Ställe benutzt werden. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren soll verhindern, dass den Tieren Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden. Die Tiere müssten ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden. Der «Tierschutz-TÜV» gilt von 2012 an. Die Länder forderten, dass nur Legehennenkäfige davon betroffen sind. Die Einzelheiten müssen noch per Verordnung geregelt werden.
Der Deutsche Tierschutzbund und der Bund für Umwelt und Naturschutz verlangten eine zügige Einführung der Käfigprüfung. Davon können nach Einschätzung der Verbraucherzentralen auch die Konsumenten profitieren. «Wird die noch fehlende Verordnung nun mit entsprechenden Standards erlassen, können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sie Produkte von Tieren kaufen, die tiergerecht gehalten wurden», teilte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, mit.
Der Bundesrat hatte bereits vor drei Jahren einen «Tierschutz-TÜV» gefordert. Damals beschlossen die Länder die umstrittenen etwas größeren Käfige für Legehennen. Nach Ansicht von Umweltschützern sind auch die neuen Systeme nicht tierschutzgerecht. Rheinland-Pfalz hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung eingelegt.
Hennenhalter müssen bis spätestens 2010 auf die sogenannte Kleingruppenhaltung umstellen. Seit diesem Jahr gilt nur noch eine Ausnahmegenehmigung für die früheren kleineren Käfige. In Deutschland gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 25 Millionen Hennen in Käfigen. (dpa)