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18.06.2023 | 14:11 | Umbau der Tierhaltung 

Bundestag beschließt Tierhaltungskennzeichnung und Baurechtsänderung

Berlin - Die Ampelkoalition hat erste Pflöcke für den angestrebten Umbau der Tierhaltung eingeschlagen. 

Bundestag Tierhaltungskennzeichnung
Ampelkoalition setzt beide Vorhaben durch - Entschließung stellt Ausweitung der Kennzeichnung in Aussicht. (c) proplanta
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Freitag (16.6.) das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie eine Änderung des Baurechts zur Erleichterung von Tierwohlumbauten. In beiden Gesetzen hat es gegenüber den bereits vor einigen Wochen zwischen den Fraktionen ausgehandelten Anpassungen keine Veränderungen mehr gegeben.

In einer Entschließung kündigt die Koalition weitere Schritte für diese Legislaturperiode an. Insbesondere soll die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auf Ferkel und Sauen sowie auf weitere Tierarten und Verkaufswege ausgeweitet werden. Während Abgeordnete der Ampelfraktionen die Beschlüsse als Meilensteine lobten, kam aus der Opposition harsche Kritik. Zufrieden äußerte sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

„Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind“, erklärte der Grünen-Politiker im Anschluss an die Beschlussfassung im Parlament. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertet die Gesetze als Fortschritt, verlangt aber Nachbesserungen. Für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) sind die beschlossenen Regelungen „unvollständiges Stückwerk“. Enttäuscht zeigten sich Tierschutzverbände.

Fünf Haltungsformen

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen. Die Regelungen gelten zunächst nur für Mastschweine. Diese müssen in der Haltungsform „Stall“ nach den gesetzlichen Mindestanforderungen gehalten werden. In „Stall plus Platz“ stehen den Tieren 12,5 % mehr Platz zur Verfügung als vorgeschrieben. Im „Frischluftstall“ muss den Schweinen ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht werden. In der Haltungsform „Auslauf/Weide“ ist den Schweinen ganztägig ein Auslauf zur Verfügung zu stellen. „Bio“ erfordert die Einhaltung der Vorgaben in der EU-Ökoverordnung.

Mit der Baurechtsnovelle soll der Stallum- und -neubau zur Verbesserung des Tierwohls erleichtert werden. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ umzustellen. Einbezogen sind aber lediglich Ställe, die mit der Baurechtsänderung von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung verloren haben und die sie nun wieder zurückerhalten. Bei Um- oder Neubauten müssen Tierbestände nicht verringert werden. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Allerdings muss das Altgebäude zurückgebaut werden. Beide Gesetze werden aller Voraussicht nach am 7. Juli den Bundesrat passieren.

„Riesiger Gewinn“ für Landwirte und Verbraucher

Redner der Koalition wiesen in der teilweise hitzig geführten Bundestagsdebatte darauf hin, dass die Vorgängerregierung an beiden Vorhaben trotz mehrjähriger Anläufe gescheitert sei. Für SPD-Berichterstatterin Susanne Mittag ist die Verabschiedung der Tierhaltungskennzeichnung „ein wichtiger Schritt, dem weitere Schritte folgen müssen“. Nach ihrer Einschätzung wird die staatliche Kennzeichnung einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern und damit auf die Zukunft der tierhaltenden Betriebe in Deutschland haben.

Zusammen mit den baurechtlichen Erleichterungen und der Verständigung von Bund und Ländern zum Immissionsschutz schaffe man Planungssicherheit für die tierhaltenden Betriebe. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Gero Hocker, bezeichnete das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz anlässlich der Verabschiedung als „riesigen Gewinn“ für Landwirte und Verbraucher. Damit habe die Koalition ein zentrales Versprechen erfüllt. Die FDP habe sowohl bei der Kennzeichnung als auch bei den baurechtlichen Änderungen wesentliche Verbesserungen für die Landwirte erreicht, sagte Hocker, der in der Debatte nicht selbst das Wort ergriffen hatte.

Anfang des Umbaus

Das gilt auch für Minister Özdemir, der die Debatte auf der Regierungsbank verfolgte. Aus seiner Sicht ist mit den Gesetzesbeschlüssen der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen eingeleitet. Özdemir sprach von einem „großen und gemeinsamen Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft“. Sein Ziel sei, dass auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland komme.

Er bekräftigte seinen Willen, die Kennzeichnung nach und nach auszuweiten. Mit den Änderungen im Baurecht schaffe man Erleichterungen für einen tiergerechten Umbau von Ställen. Auch nach den Worten von Renate Künast markieren die Gesetze „den Anfang des Umbaus der Tierhaltung“. Die Kennzeichnung schaffe Transparenz für Verbraucher und Verlässlichkeit für Bauern. Mit den noch anstehenden Vorhaben bis hin zu einer Ernährungsstrategie werde man ein zukunftsweisendes Paket schnüren, an dem sich alle Beteiligten orientieren könnten.

Schulnote sechs

Als vertane Chance kritisierte dagegen CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann die Beschlüsse der Ampel. „Eine Tierhaltungskennzeichnung die nur für frisches Schweinefleisch gilt und damit nur ein Drittel des Schweines vermarktet, ist ein Rückschritt“, so Stegemann. Aufgrund ihrer gravierenden Unzulänglichkeiten und Lücken verdiene die Kennzeichnung der Ampel die Schulnote sechs.

Zur Finanzierung von mehr Tierwohl sei im Gesetz gar nichts geregelt. „Ohne langfristige Verträge zwischen Staat und allen Landwirten über 20 Jahre wird aber kein Landwirt einen Stall umbauen können“, warnte der CDU-Politiker. CSU-Kollege Artur Auernhammer kritisierte die beschlossene Kennzeichnung als Etikettenschwindel und Verbrauchertäuschung. Enttäuscht reagierte in München Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. „Das, was der Bund macht, ist Stückwerk, teilweise völlig praxisfremd und ein Bürokratiemonster“, sagte Kaniber. Für die AfD warf deren Agrarsprecher Stephan Protschka der Koalition vor, sie betreibe eine bauernfeindliche Politik.

Insbesondere den Grünen gehe es darum, die Tierhaltung nicht um-, sondern abzubauen. Die Obfrau der Linken im Ernährungsausschuss, Ina Latendorf, bezeichnete das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz als Armutszeugnis. Sie monierte, dass die angekündigten Erweiterungen lediglich Absichtserklärungen seien, da es keinen verbindlichen Zeitplan gebe.

Krüsken begrüßt Erleichterungen beim Stallumbau

Als ersten wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung wertet DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken die beschlossenen baurechtlichen Neuregelungen. „Mit der Änderung des Baugesetzbuches fallen die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollen“, kommentierte Krüsken. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssten. Krüsken erinnerte daran, dass die Bauern seit nunmehr zehn Jahren auf Erleichterungen beim Tierwohlstallumbau warteten. Dem trage die jetzige Gesetzesänderung zumindest teilweise Rechnung. Der Bauernverband bemängelt unter anderem, dass nur vor 2013 gebaute Ställe einbezogen werden.

Dringend politischer Handlungsbedarf sieht der Verband im Hinblick auf die Sauenhaltung. Es sei die Plicht des Gesetzgebers, rechtliche Vorgaben auch umsetzbar zu gestalten. Den hohen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung könnten die sauenhaltenden Betriebe jedoch schon seit zwei Jahren nicht nachkommen. Zudem fehle im Baurecht ein Gleichklang mit dem Immissionsschutzrecht. „Es hilft nicht, das Baurecht für Tierwohl freizuschalten, wenn die Ställe im zweiten Schritt wegen den damit verbundenen Emissionen dann doch nicht geöffnet werden dürfen“, warnte Krüsken. Er äußerte die Hoffnung, dass der Bundesrat ein Signal für notwendige weitere gesetzliche Anpassungen setzt.

Kein Gesamtkonzept

„Von einem stabilen Gesamtkonzept sind wir unverändert weit entfernt“, erklärte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Bezeichnend sei, dass das zentrale Thema „Finanzierung“ gar nicht erst behandelt werde. Neben einem konstruktiven Gesamtansatz fordert der Raiffeisenpräsident auch wesentliche Kurskorrekturen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und im Baurecht. „Ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das sich nur auf heimisch produzierte Ware bezieht, nur für Schweine gilt und nur rund 30 % der Vermarktung des Schlachtkörpers berücksichtigt, verfehlt sein Ziel“, bekräftigte Holzenkamp.

Außerdem müsse der zulässige Anteil beim Downgrading deutlich erhöht werden. Beim Baurecht appelliert Holzenkamp an die Bundesregierung, schnell die notwendigen Änderungen herbeizuführen, damit Um- und Neubauten von Ställen auch in der Breite und nicht nur in Ausnahmefällen möglich werden. Das sei die Grundvoraussetzung, wenn ein Umbau in der Tierhaltung nicht in der Nische, sondern in der Breite stattfinden solle.

ITW fordert regelmäßige Kontrollen der Ställe

Die Initiative Tierwohl (ITW) sieht im beschlossenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gravierende Mängel. „Die Tatsache, dass im Gesetz keine regelmäßigen Überprüfungen in festgelegten Zeitabständen der Schweineställe vor Ort vorgesehen sind, gefährdet das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in das Engagement der Landwirte“, warnte ITW-Geschäftsführer Robert Römer.

An dieser Stelle müsse dringend nachgebessert werden. Laut Römer ist eine staatliche Kennzeichnung von Haltungsformen, die zugleich keine regelmäßigen Kontrollen vorsieht, eine „Mogelpackung“, die dem Verlangen nach verlässlicher Information gar nicht nachkommen könne. Zudem profitierten von diesem Mangel ausgerechnet jene Landwirte, die Tierwohlanforderungen nicht umsetzten und dadurch auch den Ruf der vielen gewissenhaft arbeitenden Berufskollegen gefährdeten. Die ITW verwies zudem darauf, dass die Benachteiligung deutscher Tierhalter im Wettbewerb mit ausländischen Betrieben fortbestehe.

„Es kann nicht sein, dass wir für Deutschland in Sachen Tierwohl eine Insellösung mitten im europäischen Binnenmarkt bauen wollen“, kritisierte ITW-Co-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs. Eine Lösung biete eine Zusammenarbeit des Staates mit privatwirtschaftlichen Tierwohlprogrammen. Diese privatwirtschaftlich organisierten Programme könnten im In- und Ausland für gleiche Bedingungen sorgen und zugleich das notwendige Vertrauen durch regelmäßige Kontrollen stiften, erläuterte Hinrichs.

ISN erleichtert

Trotz unbestrittenem Änderungsbedarf reagierte die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) erleichtert auf die Verabschiedung des Kennzeichnungsgesetzes. „Nach nunmehr über einer Dekade politischer Diskussion über den Umbau der Nutztierhaltung kommt endlich Bewegung in die Sache“, betonte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Die Tierhalter brauchten endlich Planungssicherheit und Perspektive, „damit sie wissen, wo die Reise hingeht“.

Für nicht ausreichend hält Staack die Änderungen im Baugesetzbuch, die allein die Stallbaubremse nicht lösen würden. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) unterstrich die Notwendigkeit, die Tierhaltungskennzeichnung auf die Sauenhaltung sowie andere Tierarten auszuweiten und die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung einzubeziehen. Der AbL-Vorsitzende Martin Schulz begrüßte, dass mit dem Bundesprogramm die Finanzierung zunächst angeschoben werde. Er forderte zugleich die FDP auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und die Finanzierung angelehnt an die Pläne der Borchert-Kommission zu unterstützen.

Geflügelwirtschaft außen vor

Die baurechtlichen Erleichterungen beim Bau von Tierwohlställen lassen die Geflügelwirtschaft außen vor, weil die staatliche Tierhaltungskennzeichnung zunächst nicht für Geflügel und Eier gilt. Der Präsident vom Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, sieht darin eine Mogelpackung: „Obwohl die Geflügelbranche willig ist zu investieren, werden ihr Steine in den Weg gelegt“, kritisierte Ripke und forderte die Bundesregierung auf, tierwohlfördernde Stallum- und -neubauten umgehend allen Nutztierhaltern zu ermöglichen.

Erleichterungen müssten auch für die Betriebe gelten, die strengere Anforderungen qualitätsgesicherter Haltungsverfahren wie beispielsweise der ITW erfüllten. Dies reiche von kleinen baurechtlichen Eingriffen über vereinfachte Stallumnutzungen bis zu großen Neubauten, die auf der gleichen oder einer nahegelegenen Fläche durchgeführt würden.

Plädoyer für mengenbezogene Abgabe

Zufrieden mit der beschlossenen verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen geschäftsführender Vorstand Peter Röhrig hob hervor, dass Bio-Produkte bei der Kennzeichnung eigenständig erkennbar seien. Korrekturbedarf sieht Röhrig aber bei der finanziellen Förderung des Stallumbaus. Die bislang vorgesehene Benachteiligung von Bio-Betrieben müsse umgehend korrigiert werden.

Für eine faire Wettbewerbssituation müss die Förderquote für Bio-Tiere bei den laufenden Kosten gleich hoch liegen wie bei den geplanten Stufen „Frischluft” und „Auslauf/Weide“, forderte der BÖLW-Vorstand. Aktuell solle die Förderquote bei Bio nur etwa halb so hoch sein. Damit die Transformation der Tierhaltung gelinge, müsse die Finanzierung des Umbaus zudem eine langfristige Perspektive erhalten. Für die Gegenfinanzierung mit einer mengenbezogenen Abgabe auf Fleisch liege ein tragfähiges Konzept auf dem Tisch.

Handel muss seine Systeme anpassen

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Lebensmittel (BVLH), Franz-Martin-Rausch, erinnerte daran, dass führende Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels bereits im April 2019 gemeinsam eine Haltungsform-Kennzeichnung eingeführt hätten. Das Siegel der Haltungsform sei mittlerweile breit im Sortiment tierischer Produkte zu finden. Das staatliche Tierhaltungskennzeichen werde nun entsprechend der gesetzlichen Vorgaben schrittweise in den Markt eingeführt und neben das bewährte Siegel der Haltungsform-Kennzeichnung treten.

Um Verbraucher weiterhin auch auf Basis der Haltungsform transparent über die Haltungsbedingungen der Tiere zu informieren, werde diese Kennzeichnung an die neuen politischen Vorgaben angepasst. Erforderlich sei nun eine zügige Ausweitung der staatlichen Kennzeichnung auf andere Absatzkanäle. Für die Vorständin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Pop, ist eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung sinnvoll, wie ein Tier zuvor gehalten wurde. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Einkauf verlässlich erkennen können, unter welchen Bedingungen tierische Produkte hergestellt werden“, betonte Pop. Sie forderte die Bundesregierung dazu auf, die Einführung des staatlichen Kennzeichensystems mit einer Informationskampagne zu begleiten.

Keine Impulse für mehr Tierschutz

Tierschützer liefen vergangene Woche erneut Sturm gegen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Tierschutzorganisation PROVIEH forderten im Vorfeld einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens. Tierschutz-Präsident Thomas Schröder kritisierte, das Gesetz liefere keinerlei Impulse für mehr Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, sondern bilde lediglich den vollkommen unzureichenden Status quo ab. In seiner jetzigen Fassung helfe das Gesetz keinem einzigen Tier.

Stattdessen werde „die tierschutzwidrige Schweinehaltung in den Stufen „Stall“ und „Stall plus Platz‘“ staatlich besiegelt und damit vermutlich für weitere Jahrzehnte legitimiert. Schröder warf der FDP vor, sie habe mit ihrer Blockadepolitik für reduzierte Platzvorgaben und zu wenig Fördergeld gesorgt. Ähnlich äußerte sich PROVIEH. Das verpflichtende Haltungskennzeichen müsse kommen, aber zwingend im Sinne des Tierschutzes und der Transparenz neu verhandelt werden.

„Tierschutz-Vorreiterländer wie Österreich verbieten gerade solche Haltungsformen von Schweinen, die Deutschland hingegen künftig mit Kennzeichen und Baugenehmigungen sogar fördern würde“, warnte PROVIEH-Vertreterin Anne Hamester. Neben der Haltungsform „Stall plus Platz“ kritisiert PROHVIEH auch die Haltungsform „Frischluftstall“. Beide seien aufgrund von Enge, fehlendem Zugang zu offenen Stallseiten, gesundheitsschädlichen Vollspaltenböden sowie einem Mangel an Funktionsbereichen und Beschäftigung als tierschutzwidrig einzustufen.
AgE
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