(c) proplanta Sie einigten sich nach mehrwöchigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Erklärung, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Das Verbot soll für herkömmliche Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren gelten, für Pflanzen und Tiere, die so gezüchtet wurden, und für die damit erzeugten Produkte. Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP festgeschrieben, dass es für landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen kein Patentrecht geben soll.
Die zuständigen Fraktionsvertreter begrüßten die Entscheidung des Europäischen Patentamts in München vom Dezember. Danach werden die umstrittenen europäischen Patente auf die Züchtung von Brokkoli und Tomaten wohl keinen Bestand haben. Über die Einzelfälle muss noch entschieden werden. Es sei aber auch künftig mit Versuchen zu rechnen, gesetzliche Spielräume zu nutzen, um weitergehende Patenterteilungen zu erreichen, heißt es in der Erklärung aller Fraktionen. Die Forschungs- und Züchtungsfreiheit im Patentrecht solle aber erhalten bleiben. Das nationale Patentrecht müsse präzisiert werden. (dpa)
|
|