Mit Ausnahme von jeweils einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung votierten die übrigen 39 Mitglieder des Gremiums am Dienstag (12.7.) unter anderem für eine vergleichsweise lange
Übergangsfrist zur Veröffentlichung des jährlichen Pflanzenschutzmittelverbrauchs.
Der Verordnungsentwurf muss nun noch vom Plenum des Parlaments und vom Rat förmlich angenommen werden. Die
Verordnung wird dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Konkret soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden. Erste Daten sollen aber bereits ab 2026 gesammelt werden.
Nach Angaben des Europaparlaments konnte hierzu durchgesetzt werden, dass die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgeführt und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden.
Europäische FinanzierungDer Rat hatte nach der Trilog-Einigung zu bedenken gegeben, dass es flächendeckend elektronische Register für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln geben müsse, um die jährlichen Datenerhebungen gewährleisten zu können.
Die SAIO-Verordnung sieht für diesen Übergangszeitraum eine europäische Finanzierung vor, um die nationalen Statistikbehörden bei der Vorbereitung auf die jährliche Erhebung der Pflanzenschutzmitteldaten zu unterstützen. In Bezug auf den ökologischen
Landbau hatten sich die Trilog-Teilnehmer darauf geeinigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen.
Nach Auffassung des Parlaments kann davon auch ein weiterer Schub für den
Ausbau des Ökolandbaus in der EU ausgehen. Außerdem sollte die neue Regelung „geeignete Schutzklauseln“ enthalten, um einen erhöhten
Verwaltungsaufwand für die Landwirte und nationalen Verwaltungen zu vermeiden.
Mehr Digitalisierung ist eine VorbedingungDie SAIO-Verordnung ist Teil der
Modernisierung der europäischen Agrarstatistik. Die Anpassung der Statistiken insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten
Betriebsmittel soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die
Agrarproduktion im Hinblick auf die
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie zu verbessern.
In begleitenden Erklärungen zum Gesetzestext haben sich die Kommission, das Parlament und der Rat zudem auf eine rasche Verabschiedung einer Durchführungsverordnung verpflichtet. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass die statistischen Datensätze in elektronischer Form zur Verfügung stehen werden. Die Digitalisierung ist eine Vorbedingung für eine in der SAIO-Verordnung festgelegte Anforderung, nämlich die Erfassung von mindestens 95 % des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit durch gewerbliche Anwender.