Darüber hinausgehende Mengen werden nur noch per Ausschreibung angenommen. Im Beratenden Ausschuss stellte die
EU-Kommission am vergangenen Freitag in Brüssel klar, dass sich die 3 Mio. t auf ein Wirtschaftsjahr beziehen und keine absolute Obergrenze darstellen.
Der Übergang von der normalen
Intervention zum Ausschreibungsverfahren, nachdem diese Menge erreicht worden ist, muss noch in einer Durchführungsverordnung geregelt werden. Die Kommission sagte im Ausschuss lediglich zu, sie werde möglichst rasch eine Interventionsausschreibung eröffnen, wenn man bei 3 Mio. t Weizen angelangt sei. Zwei Monate Wartefrist, wie beim Mais, wolle sie vermeiden. Den Interventionspreis von EUR 101,31 pro t setzt sie als Obergrenze für das Ausschreibungsverfahren an. (aiz)