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19.05.2024 | 08:10 | Agrarprodukte 

EU und Ukraine: Handelserleichterungen mit Einschränkungen verlängert

Brüssel - Die Erleichterungen für die Ukraine im Handel mit der Europäischen Union werden verlängert. Der Rat hat am Montag (13.5.) dafür gestimmt, die am 5. Juni endenden autonomen Handelsmaßnahmen für ein weiteres Jahr fortzuführen.

Agrarhandel
(c) proplanta
Das Europaparlament hatte dem betreffenden Verordnungsentwurf bereits Ende April grünes Licht erteilt. Die erste Ausnahmeregelung zum Handel mit dem östlichen EU-Nachbarland war 2022 wenige Monate nach dem russischen Überfall auf die Ukraine in Kraft getreten. Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen ist allerdings ab dem 6. Juni der Import bestimmter Agrarprodukte gedeckelt.

Die EU-Kommission hatte zunächst vorgeschlagen, die ukrainischen Lieferungen für Zucker, Geflügelfleisch und Eier zu begrenzen. Auf Druck der Europaparlamentarier und dann auch einzelner Mitgliedstaaten wurde diese Liste noch um Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig erweitert. Sobald die Lieferungen von diesen Gütern die durchschnittliche Importmenge der zweiten Jahreshälfte 2021 sowie von 2022 und 2023 überschreiten, sollen Zölle erhoben werden.

Kommission kann nachträglich beschränken

Darüber hinaus wird klargestellt, dass die EU-Kommission die ukrainischen Einfuhren von Weizen und anderen, nicht der Schutzregelung unterworfenen Getreidearten verstärkt überwachen wird. Bei Marktstörungen soll die Brüsseler Behörde eingreifen; entsprechende Maßnahmen kann sie im Alleingang beschließen. Zugleich hat die Brüsseler Behörde zugesagt, mit der Ukraine zeitnah Gespräche über eine dauerhafte Liberalisierung des Handels aufzunehmen.

Im DCFTA keine vollständige Zollfreiheit

Die autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine betreffen Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Das kriegsgebeutelte Land profitiert beim Export von Agrarprodukten in die EU, für die zuvor regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für die Lieferungen von Obst und Gemüse, die im Normalfall dem EU-Einfuhrpreissystem unterliegen würden.

Auch Erleichterungen für Moldau verlängert

Des Weiteren haben nach dem Europaparlament jetzt auch die Mitgliedstaaten die autonomen Handelsmaßnahmen der EU für Moldau bis zum 24. Juli 2025 fortgeschrieben. Für die frühere Sowjetrepublik gilt eine vorübergehende Aussetzung der gemäß des aktuellen Assoziierungsabkommens ausstehenden Zölle und Kontingente. Die zwischen der Ukraine und dem EU-Mitglied Rumänien liegende Republik ist wirtschaftlich stark von der russischen Invasion in der Ukraine betroffen. Die EU-Handelserleichterungen gelten seit dem 24. Juli 2022.
AgE
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