Grund für den Besuch war ein Entscheid des Bundesgerichtshofs zum Verkauf und der Verpachtung von Landwirtschaftsland, der im süddeutschen Grenzgebiet für viel Unruhe sorgt.
Am 24. April hat der deutsche Bundesgerichtshof einen für Landwirte im Schweiz-Deutschen-Grenzgebiet bedeutsamen Entscheid getroffen: Er hat für den Kauf oder die Pacht von Landwirtschaftsland auf deutschem Gebiet die Schweizer Landwirte den Deutschen gleich gestellt. Dies führt im deutschen Grenzgebiet zu grosser Unruhe unter den Landwirten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Schweizer Landwirte gemäss einem Zollvertrag in einer maximalen Entfernung von 10 km zur Landesgrenze in Deutschland produzierte Landwirtschaftserzeugnisse zollfrei in die Schweiz einführen und dort verkaufen dürfen. Entsprechend würden die Schweizer trotz Preisobergrenze für Landverkäufe und -pachten den Preis für Landwirtschaftsland im deutschen Grenzgebiet nach oben treiben und die Deutschen Landwirte benachteiligt und verdrängt – so die Befürchtung.
Aus diesem Grund hat der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) das Gespräch mit dem Schweizerischen
Bauernverband (SBV) gesucht. Der SBV hat Verständnis für das Problem aus deutscher Sicht. Da es um gesetzliche Vorgaben und deren Vollzug geht, müssen Lösungen zur Gleichbehandlung der Landwirte aber bei der deutschen Politik und bei den deutschen Behörden gesucht werden. Der BLHV ist hier bereits aktiv. Der BLHV hat darüber informiert, dass er Massnahmen seiner Landwirte zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit mit Schweizer Berufskollegen aktiv unterstützen werde. Dem SBV ist daran gelegen, dass die Situation im Grenzgebiet nicht eskaliert und die deutsch-schweizerische Beziehung unter Berufskollegen freundschaftlich bleibt. (BLHV/SBV)