Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
06.03.2015 | 13:30 | Gemeinsame Agrarpolitik 

GAP: Sinnvolle Nachbesserung für Schaf- und Ziegenhalter

Berlin - Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angestrebten Änderungen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sehen eine bessere Berücksichtigung der Situation von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben vor und gehen in die richtige Richtung.

Weidende Ziege
Der nun vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet insgesamt drei Änderungsvorschläge. (c) proplanta
Nach dem vom Ministerium vorgelegten Verordnungsentwurf wird beispielsweise die Beweidung von brachliegenden Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden, durch Schafe und Ziegen zugelassen. Dennoch können die Änderungsvorschläge nur ein erster Schritt sein; insgesamt braucht es deutlich mehr Praktikabilität und Vereinfachung bei der nationalen Umsetzung der ab 2015 gültigen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes sowie der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und des Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (VDZ) sind weitere Anpassungen und Vereinfachungen im Rahmen der GAP notwendig, insbesondere beim Greening, für das es anwendbare und vor allem fachlich sinnvolle Detailregelungen bedürfe. Hierfür hatte Bauernpräsident Joachim Rukwied EU-Kommissar Phil Hogan bereits im Januar einen Katalog mit Vereinfachungsvorschlägen überreicht, die größtenteils auch von Bundesminister Christian Schmidt geteilt werden.

Der nun vorliegende Verordnungsentwurf beinhaltet insgesamt drei Änderungsvorschläge. So soll auf brachliegenden Flächen, die als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden, ab 1. August des Antragsjahres neben der Aussaat oder Pflanzung einer Nachfolgekultur auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen zugelassen werden.

Zudem sollen beweidete Dämme, die an Wasserstraßen liegen, als beihilfefähige Flächen eingestuft werden können. Mit beiden Vorschlägen trägt das BMEL insbesondere der Situation von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben Rechnung. Außerdem ist eine Präzisierung der Zuteilung von Zahlungsansprüchen in Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände vorgesehen. (DBV)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 GAP-Zustimmung: Ändert ein Rechtsgutachten alles?

 GLÖZ 8: Özdemir schnürt Paket

 EU-Vorschlag zu Ausnahme bei Umweltregel erhält keine Mehrheit

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet